Durch Notenwechsel vom 24. Mai/10. Juni 1994 wurde vereinbart, dass das in Bonn am 29. April 1993 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Estland über kulturelle Zusammenarbeit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts seit dem 13. Juni 1994 vorläufig angewendet wird (siehe BGBl 2000 Teil II Nr. 10 Seite 445ff).
Das Abkommen ist am 15. August 2002 in Kraft getreten (siehe BGBl 2003 Teil II Nr. 10 Seite 340).