Die in der dem Protokoll anliegenden Liste 1 aufgeführten Übereinkünfte zwischen der BRD und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) werden im Verhältnis der BRD mit der Bundesrepublik Jugoslawien weiterhin angewendet; darunter auch das Abkommen vom 23. Mai 1975 zur WTZ und das Abkommen vom 28.08.1969 zur kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
Zur Fortgeltung der Abkommen im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) siehe unter "Weitere Informationen".