Durch Notenwechsel vom 31. Juli / 5. Oktober 1992 verständigten sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kroatien darauf, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossenen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien solange weiter anzuwenden, bis beide Seiten etwas abweichendes vereinbaren.
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit trat das Abkommen vom 28. Juli 1969 über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (siehe BGBl 1970 Teil II Nr. 67 Seite 1375ff) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien außer Kraft.