Durch Notenwechsel vom 19. Mai/6. September 1994 wurde vereinbart, dass das in Bonn am 20. April 1993 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Lettland über kulturelle Zusammenarbeit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts seit dem 7. September 1994 vorläufig angewendet wird.
Das Abkommen ist in Kraft getreten am 15. März 2000 (Quelle: Wikipedia).