Durch Notenwechsel vom 31. März 2011 ist zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montenegro eine Vereinbarung über die Fortgeltung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise Serbien und Montenegro geschlossener bilateraler Abkommen im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Montenegro geschlossen worden.
Die in der Anlage zu diesem Notenwechsel aufgeführten Abkommen gelten im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Montenegro fort. Darunter ist das Abkommen vom 13.10.2004 über Technische Zusammenarbeit.