Rechtliche Grundlagen für die bilaterale Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit sind das am 02.12.1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland geschlossene bilaterale WTZ-Abkommen. Ziel des WTZ-Abkommens ist es, alle Aspekte der WTZ durch Ideen- und Technologieaustausch sowie durch gemeinsame Lösungen von multilateralen Interessen zu vereinfachen.
Neuseeland: Abkommen Wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
Datum des Inkrafttretens:
23.08.1978
| Unterzeichnungsdatum:
02.12.1977
Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung von Neuseeland
Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Quelle:
BGBl 1979 Teil II Nr. 1 Seite 9ff
Redaktion:
von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH
Länder / Organisationen:
Neuseeland
Themen:
Kategorien:
Regierungs- und Ressortabkommen zur WTZ