Zeitgleiche Bekanntmachung am 24. März 1993 (BGBl 1993 Teil II Nr. 13 Seite 762) der Fortgeltungen für die Tschechische Republik und für die Slowakische Republik. Die Verständigungen über die weitere Anwendung der Verträge wurde durch Notenwechsel vom 18.12.1992 / 01.01.1993 erzielt.
Das deutsch-tschechoslowakische Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit vom 2. November 1990 wird für die Tschechische Republik angewandt.