Das in Bonn am 28. August 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Turkmenistan über kulturelle Zusammenarbeit wurde nach dem am selben Tage unterzeichneten Protokoll nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts seit dem 28. August 1997 vorläufig angewendet.
Mit der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens wurde das Abkommen vom 19. Mai 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl. 1973 II S. 1684) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan nicht mehr angewendet.
Das Abkommen trat am 19. Juni 2002 in Kraft (Quelle: Wikipedia).
Turkmenistan: Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Datum des Inkrafttretens:
28.08.1997
| Unterzeichnungsdatum:
28.08.1997
Datum des Inkrafttretens: 28.08.1997 (vorläufige Anwendung)
Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung von Turkmenistan
Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Quelle:
BGBl 2000 Teil II Nr. 10 Seite 471ff
Redaktion:
von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH
Länder / Organisationen:
Turkmenistan
Themen:
Kategorien:
Kulturabkommen