Richtlinien zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen des "Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012"
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Russische Föderation ist ein wichtiger Kooperationspartner für Deutschland. Enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen beiden Ländern sind in vielen Bereichen längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden und eröffnen deutschen Unternehmen neue Märkte und neue Chancen. Aber auch die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung bildet einen tragenden Pfeiler der deutsch-russischen Beziehungen. Bereits 2005 haben beide Länder diesem besonderen Verhältnis durch die Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung über die Strategische Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation Rechnung getragen. Aus diesem Grund haben Ministerin Schavan und ihr russischer Amtskollege Minister Fursenko im Juli 2010 die Durchführung eines Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012 beschlossen.
Die Durchführung eines Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres bietet einen exzellenten Rahmen, um bereits bestehenden erfolgreichen bilateralen Aktivitäten der Ministerien und der Forschungs- und Mittlerorganisationen eine noch höhere Sichtbarkeit zu verleihen. Gleichzeitig können im Hinblick auf die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Kooperation wichtige politische Impulse gesetzt werden und dies gemeinsam mit den Akteuren aus der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationslandschaft beider Länder, um die Potenziale der deutsch-russischen FuE(Forschung und Entwicklung)-Kooperationen voll auszuschöpfen.
Zu den Zielgruppen des Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres gehören Entscheider in Politik, Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen, (Nachwuchs-) Wissenschaftler-innen/Wissenschaftler in Deutschland und Russland, Entscheider in deutschen und russischen forschungsstarken Unternehmen, Multiplikatoren (Politik, Wissenschafts- und Mittlerorganisationen, Interessensgruppen/Verbände, Medien) sowie die wissenschafts-interessierte Öffentlichkeit. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern beider Länder, damit sich die exzellenten Forschungsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland auch zukünftig fortsetzen können sowie auf dem Aufbau von gemeinsamen institutionellen Strukturen und innovativen Netzwerken. Das Jahr steht unter dem Motto ‚Partnerschaft der Ideen’.
Um die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperation sichtbar zu machen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Veranstaltungen, die einen spezifischen Beitrag zum Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahr leisten und im Zeitraum von Juni 2011 bis Mai 2012 stattfinden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Ziele des Wissenschaftsjahres, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Für die Initiierung und den Ausbau von Kooperationen sowie die Steigerung der bilateralen Erfolge fördert das BMBF im Rahmen des deutsch-russischen Wissenschaftsjahres öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, z.B. Fachkonferenzen und -kongresse, Delegationsreisen, Roadshows, Ausstellungen etc.
Die Veranstaltungen können in Russland oder in Deutschland oder in beiden Ländern stattfinden und sollten möglichst ein großes Fachpublikum erreichen und besondere Sichtbarkeit erzielen.
Es werden insbesondere Anträge berücksichtigt, die den Schwerpunkten der deutsch-russischen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit und den vier Säulen des Wissenschaftsjahres zuzuordnen sind:
- Forschung: Stärkung der gemeinsamen Spitzenforschung
- Berufsbildung: Vermarktung der beruflichen Bildung; Berufsqualifizierung
- Innovation: Angewandte Forschung als Motor der Modernisierung
- Wissenschaftlicher Nachwuchs: Bindeglied lebendiger Partnerschaft
Materialien zum Deutsch-Russischen Jahr der Bildung, Wissenschaft und Innovation (Info-Material, Giveaways) werden für alle Veranstaltungen, soweit der Vorrat reicht, kostenlos zur Verfügung gestellt.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Wissenschafts- und Mittlerorganisationen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen, forschende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU(1)), Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland sowie Organe der Bundesländer, der Kommunen und der Städte.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Förderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Sichtbarkeit der deutsch-russischen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Innovation und der Qualität der Veranstaltung. Antragsteller sollen in der Regel bereits über Kontakte zu russischen Partnern und über Erfahrung in der Kooperation verfügen.
Vier Wochen vor der Veranstaltung muss dem Internationalen Büro (IB) eine Ankündigung (kurze Pressemitteilung), vier Wochen danach ein Bericht vorgelegt werden. Das Logo des Wissenschaftsjahres und der Link zur Webseite müssen auf der Projektseite im Internet bzw. zusammen mit der Ankündigung der Veranstaltung veröffentlicht werden.
Die beantragten Maßnahmen sollen in der Zeit von Juni 2011 bis Mai 2012 stattfinden und abgeschlossen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Förderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden:
- Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten nach Russland (Bereitstellung von Flugtickets (Economy Class) inklusive Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung von notwendigen Visa). Flugtickets sind nach Abschluss des Zuwendungsvertrags durch den Projektleiter beim Vertragsreisebüro des IB zu buchen.
- Kosten für Aufenthalte russischer Expertinnen/Experten in Deutschland (derzeit: € 104 pro Tag).
- Veranstaltungskosten in Deutschland und/oder in Russland: (z.B. Transfer, Miete von Geräten, Bewirtung, Anmietung von Räumlichkeiten). Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste.
- Kosten für PR- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Poster, Publikationen) in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten.
In besonders begründeten Fällen können Zuschüsse für Personalmittel (z.B. für Honorare oder für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) zur Vorbereitung der Veranstaltung in begrenztem Umfang gewährt werden. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden können Kosten zum Erwerb von Computer-Hardware und anderer Geräte. Aufwendungen für Büromaterial oder Kommunikation können ebenfalls nicht erstattet werden.
6. Verfahren
6.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/www.internationales-buero.de<//a><//a>
Fachliche Ansprechpartnerin:
Maria Josten
Tel.: +49-228-3821 415
E-Mail: maria.josten(at)dlr.de
Ansprechpartnerin Wissenschaftsjahre
Christiana Tings
Tel.: +49-228-3821 478
E-Mail: christiana.tings(at)dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Andrea Kröll
Telefon: +49-228-3821 413
E-Mail: andrea.kroell(at)dlr.de
6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Vollständige Anträge sind bis spätestens 15. Februar 2011 per Post (mit Stempel und Unterschrift) einzureichen.
Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag besteht aus zwei Teilen:
- Teil A - ein auszufüllendes Online-Formular
- Teil B - eine inhaltliche Beschreibung der geplanten Veranstaltung
Teil A
Zur Antragstellung ist ein Internet-basierter Formularsatz zu verwenden, der unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZUAwww.ewa.internationales-buero.de<//a><//a>.
Der zweite Teil des Antrags (Teil B) kann unter diesem Link als Word- oder pdf-Dokument hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: +49-228-3821 734
Teil B
Die den elektronischen Antrag ergänzende Projektbeschreibung soll eine Länge von maximal 5 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) haben und muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:
- Konzeption der geplanten Aktivität
- Formulierung der zu erreichenden Ziele (inkl. Zielgruppe, Teilnehmerkreis)
- Bezug zu den vier Säulen des Wissenschaftsjahres
- Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit der russischen Seite
- Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Veranstaltung im Sinne der Ziele des Wissenschaftsjahres (z.B. große Sichtbarkeit der geplanten Aktivitäten, ggf. Details zur Vermarktung)
- Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
- Begründung für die im elektronischen Antrag beantragten Finanzmittel
- Angaben zum geplanten Einsatz eigener Mittel
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags (Teile A und B) per Post an das IB an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Der vollständige Antrag, bestehend aus Teil A und Teil B, ist für das IB die Grundlage für die abschließende Bewertung und Bewilligungsentscheidung.
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Deutlicher Beitrag zur Intensivierung der deutsch-russischen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Innovation
- Zeitlicher Rahmen (Förderzeitraum Juni 2011 bis Mai 2012)
- Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
- Bisherige Erfahrungen in der Kooperation mit Russland
- Einbindung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
- Folgeaktivitäten und Erfolgsaussichten, Anbahnung neuer Partnerschaften
- Sichtbarkeit / Öffentlichkeitswirksamkeit / aktive Medienarbeit im Kontext des Wissenschaftsjahres
- Nutzen für die beteiligten Partner
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
7. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.