Bezüglich der Antragsberechtigung gelten auf deutscher Seite die Regeln der Einzelförderung (Antrag auf Sachbeihilfe). Zu beachten ist, dass auf Seiten der NSF nur Anträge entgegengenommen werden können, die in die fachliche Zuständigkeit der NSF Division of Chemistry fallen. Explizit ausgenommen sind Themen aus der Verfahrenstechnik und aus der chemischen Materialforschung. Gemeinsame Anträge sind vom US-amerikanischen Kooperationspartner über das elektronische System „FastLane“ der NSF einzureichen. Die Begutachtung sowie die abschließende Förderentscheidung zu den bilateralen Projekten erfolgen hierbei in gegenseitiger Abstimmung zwischen NSF und DFG.
Interessenten aus Deutschland werden gebeten, den gemeinsamen Antrag über ihren amerikanischen Partner bei der NSF einzureichen. Die nächste Gelegenheit hierzu besteht im Zeitraum 1. – 30. November 2011. Es kann nur ein Antrag pro Person gestellt werden. Zusätzlich erforderliche Informationen bezüglich des deutschen Projektpartners werden in einem Anhang zum Antrag (Annex A) ebenfalls bei der NSF eingereicht. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre. Alle Anträge stehen im Wettbewerb mit der regulären Förderung, die hohe Maßstäbe setzt. Anträge, die Kooperationen mit nur geringer Verzahnung der Arbeitspakete oder geringfügigem Austausch von wissenschaftlichem Personal vorsehen oder für die Mittel nur auf deutscher Seite vorgesehen sind, können unabhängig von dieser Initiative auch in der Einzelförderung der DFG eingereicht werden.
Weitere Informationen und Unterlagen (Annex A) zum Verfahren finden Sie im Internet unter: http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/informationen_fachwissenschaften/naturwissenschaften/dfg_nsf_1109.pdf und http://www.nsf.gov/div/index.jsp?div=CHE.
Kontakt
Dr. Markus Behnke
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Tel.: +49 228 - 885 - 2181
E-Mail: markus.behnke(at)dfg.de