Ein Eurostars-Projekt kann jeden beliebigen technologischen Bereich betreffen. Allerdings muss es zivilen Zwecken dienen und auf die Entwicklung eines neuen Produkts, Verfahrens oder Dienstes abzielen. Insgesamt handelt es sich dabei um Verbundforschungsprojekte, was bedeutet, dass mindestens zwei Teilnehmer (juristische Personen) aus zwei unterschiedlichen Teilnehmerländern daran beteiligt sein müssen. Darüber hinaus muss der Hauptteilnehmer ein Forschung betreibendes kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) aus einem dieser Länder sein.
Der KMU-Teilnehmer sollte in dem Projekt eine wesentliche Rolle spielen. Mindestens 50% der Hauptaktivität eines einzelnen Projekts sollte von KMU durchgeführt werden. Ein kleiner Teil davon kann allerdings auch an ein Subunternehmen vergeben werden. Das Konsortium sollte ausgewogen sein, sodass kein Teilnehmer oder Land mehr als 75% der Projektgesamtkosten investiert.
Ein Eurostars-Projekt sollte eine klare Marktorientierung aufweisen. Es kann höchsten drei Jahre dauern und muss innerhalb von zwei Jahren nach Projektabschluss ein marktfertiges Produkt vorweisen können. (Von dieser Regel ausgenommen sind biomedizinische oder medizinische Projekte, bei denen die klinischen Tests innerhalb von zwei Jahren nach Projektabschluss beginnen müssen.)
EUREKA regt neue, innovative, interdisziplinäre und marktorientierte Forschungsnetzwerke in Europa an. Das Eurostars-Programm wird sowohl von den Teilnehmerländern als auch von der Europäischen Kommission finanziert.
Den kompletten Wortlaut der Ausschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: http://www.eurostars-eureka.eu
Bemerkungen: Abgabetermin für die Einreichung der vollständigen Anträge ist der 30. September 2010.