Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Die Erforschung von vernachlässigten Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier sowie begleitende sozialwissenschaftliche Forschung.
- Die Etablierung oder Vertiefung gleichgewichtiger Partnerschaften zu gegenseitigem Nutzen, um afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Forschung in den vor Ort wichtigen Themen zu ermöglichen und langfristig der deutschen Wissenschaft in Afrika Forschungsmöglichkeiten zu erschließen.
- Zentrales Ziel ist ebenfalls, die akademischen und beruflichen Karrieren junger afrikanischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren Heimatländern nachhaltig zu fördern und zu unterstützen, um damit einen Beitrag zum Aufbau von Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten.
- Erwünscht ist auch die Stärkung der innerafrikanischen wissenschaftlichen Vernetzung, daher können auch mehrere afrikanische Partner an einem Projekt beteiligt sein.
Für die Konzeption und Durchführung der Projekte wird es oft notwendig sein, die Kooperation mit forschungsstarken internationalen Zentren in Afrika zu suchen. Daher können afrikanische Projektpartner auch an solchen Institutionen wissenschaftlich beheimatet sein.
Die DFG will schwerpunktmäßig Forscherinnen und Forscher sowohl in der Human- und Veterinärmedizin als auch verknüpften gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen ermutigen, Fördermittel insbesondere für die Erforschung vernachlässigter Krankheiten zu beantragen; Projekte zu bereits intensiv durch internationale Programme geförderter Forschung zu AIDS, Malaria und Tuberkulose sollen nur einen kleineren Teil des Fördervolumens ausmachen und kaum bearbeitete Aspekte dieser Krankheiten zum Thema haben.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Infrastrukturförderung (jedoch können Mittel für notwendige Zusatzausstattungen beantragt werden)
- Förderung klinischer Studien
- Entwicklung diagnostischer Verfahren
- Projekte, in denen nach neuen, pharmakologisch wirksamen Substanzen gesucht wird, ohne dass überwiegend molekulare Wirkprinzipien untersucht werden
- Projekte, die Produktentwicklung zum Inhalt haben
Antragsberechtigung
Antragsteller und Projektverantwortlicher ist grundsätzlich ein in das deutsche Wissenschaftssystem integrierter Partner. Fördermittel für die afrikanischen Projektpartner sind in den späteren Vollanträgen mit zu beantragen. Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG. Für an außeruniversitären Einrichtungen arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten die Regeln zur Kooperationspflicht. Nähere Angaben hierzu sind dem Merkblatt auf Sachbeihilfe (DFG-Vordruck Nr.50.01) in seiner aktuellen Fassung zu entnehmen.
Projekteinreichungen ausschließlich von Forscherinnen und Forscher, die nicht in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, können aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Mindestens eine in Deutschland arbeitende Wissenschaftlerin beziehungsweise ein Wissenschaftler muss im Konzept vertreten sein.
Form der Skizzen
Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen (max. 5 Seiten je Skizze plus max. 2-seitige Lebensläufe, Publikationsverzeichnisse mit max. 10 Publikationen pro Projektbeteiligtem) eingereicht werden. Diese enthalten:
- die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts
- die Konzeption der Zusammenarbeit
- ein Konzept zur Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses am afrikanischen Standort
- eine kurze Darstellung der beim afrikanischen Projektpartner vorhandenen Infrastruktur
Eine Detaillierung der zu erwartenden Kosten ist zunächst nicht erforderlich.
Die Skizzen müssen zwingend von den deutschen Projektpartnern in englischer Sprache eingereicht werden.
Die afrikanischen Projektpartner können nicht als unabhängige Antragsteller ohne deutsche Partner auftreten. Deutsche und afrikanische Partner bilden eine Arbeitsgruppe; Projektmittel werden nach den Projektanforderungen dem jeweiligen Partner zugeteilt.
Die Konzepte sollen zunächst für eine dreijährige Laufzeit skizziert werden; Fortsetzungsanträge werden entsprechend den üblichen Verfahren der DFG möglich sein.
Wegen der Zielsetzung dieser Ausschreibung, Beiträge zur nachhaltigen Stärkung der Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten, sollten die Mittel überwiegend dem afrikanischen Partner zukommen.
Verfahren
Die Projektskizzen werden zunächst von einer internationalen Gutachtergruppe evaluiert.
Nach Abschluss der Konzeptbegutachtung werden die deutschen Projektverantwortlichen über die Empfehlung unterrichtet.
Stichtag
Die Einreichung der Konzepte ist ausschließlich in digitaler Form über das elan-Portal bis zum 15. Dezember 2015 möglich.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag an die DFG, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen.
Weiterführende Informationen
Um eine zügige Beantwortung zu gewährleisten, sind Rückfragen in schriftlicher Form an infectiology(at)dfg.de zu richten. Anfragen an andere Adressen können nicht bearbeitet werden.
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Dr. Andreas Strecker
Tel.: +49 228 885-2530
E-Mail: Andreas.Strecker(at)dfg.de
Diese Ausschreibung liegt auch auf Englisch und Französisch vor:
- www.dfg.de/download/pdf/foerderung/internationale_kooperation/kooperation_afrika/150730_call_for_draft_proposal_en.pdf
- www.dfg.de/download/pdf/foerderung/internationale_kooperation/kooperation_afrika/150730_call_for_draft_proposal_fr.pdf
Das DFG-Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfe (Vordruck Nr. 50.01) finden Sie unter http://www.dfg.de/foerderung/formulare_merkblaetter/.