Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert erneut zur Antragstellung für gemeinsame Forschungsvorhaben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Afrika auf dem Gebiet der Erforschung von Infektionskrankheiten und deren sozialen Auswirkungen auf.
Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Die Erforschung von vernachlässigten Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier sowie begleitende sozialwissenschaftliche Forschung.
- Die Etablierung oder Vertiefung gleichgewichtiger Partnerschaften zu gegenseitigem Nutzen, um afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Forschung in den vor Ort wichtigen Themen zu ermöglichen und langfristig der deutschen Wissenschaft in Afrika Forschungsmöglichkeiten zu erschließen.
- Zentrales Ziel ist ebenfalls, die akademischen und beruflichen Karrieren junger afrikanischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren Heimatländern nachhaltig zu fördern und zu unterstützen, um damit einen Beitrag zum Aufbau von Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten.
- Erwünscht ist auch die Stärkung der innerafrikanischen wissenschaftlichen Vernetzung, daher können auch mehrere afrikanische Partner an einem Projekt beteiligt sein.
Für die Konzeption und Durchführung der Projekte wird es oft notwendig sein, die Kooperation mit forschungsstarken internationalen Zentren in Afrika zu suchen. Daher können afrikanische Projektpartner an solchen Institutionen wissenschaftlich beheimatet sein.
Die DFG will schwerpunktmäßig Forscherinnen und Forscher sowohl in der Human- und Veterinärmedizin als auch verknüpften gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen ermutigen, Fördermittel insbesondere für die Erforschung vernachlässigter Krankheiten zu beantragen; Projekte zu bereits intensiv durch internationale Programme geförderter Forschung zu AIDS, Malaria und Tuberkulose sollen nur einen kleineren Teil des Fördervolumens ausmachen.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Infrastrukturförderung (jedoch können Mittel für notwendige Zusatzausstattungen beantragt werden)
- Förderung klinischer Studien
Antragsberechtigung
Antragsteller und Projektverantwortlicher ist grundsätzlich ein in das deutsche Wissenschaftssystem integrierter Partner. Mittel sollen jedoch auch den afrikanischen Projektpartnern zugutekommen und sind daher mit zu beantragen. Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG. Für an außeruniversitären Einrichtungen arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten die Regeln zur Kooperationspflicht. Nähere Angaben hierzu sind dem „Merkblatt auf Sachbeihilfe“ (DFG-Vordruck 1.02, I.) in seiner aktuellen Fassung zu entnehmen. Projekteinreichungen ausschließlich von afrikanischen Kooperationspartnern können aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Form der Skizzen
Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen (max. 5 Seiten je Skizze plus max. 2-seitige Lebensläufe, Publikationsverzeichnisse mit max. 5 Publikationen pro Projektbeteiligtem) eingereicht werden. Diese enthalten:
- die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts,
- die Konzeption der Zusammenarbeit,
- eine Darstellung der beim afrikanischen Projektpartner vorhandenen Infrastruktur,
- ein Konzept zur Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses am afrikanischen Standort.
Eine Detaillierung der zu erwartenden Kosten ist zunächst nicht erforderlich.
Die Skizzen müssen zwingend von den deutschen Projektpartnern in englischer Sprache eingereicht werden. Die afrikanischen Projektpartner können nicht als unabhängige Antragsteller ohne deutsche Partner auftreten. Deutsche und afrikanische Partner bilden eine Arbeitsgruppe und werden jeweils nach den Projektanforderungen Förderung erhalten.
Die Konzepte sollen zunächst für eine dreijährige Laufzeit skizziert werden; Fortsetzungsanträge werden aber entsprechend der üblichen Verfahren der DFG möglich sein.
Verfahren
Die Projektskizzen werden zunächst von einer internationalen Gutachtergruppe evaluiert. Nach Abschluss der Konzeptbegutachtung werden die Projektverantwortlichen über die Empfehlung unterrichtet. Bereits derzeit geförderte Projekte werden erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Einreichung von Fortsetzungsanträgen aufgefordert; eine Einreichung von Skizzen für diese Projekte ist nicht erforderlich.
Stichtag für die Einreichung der Konzepte in ausschließlich digitaler Form (E-Mail mit angehängtem Konzept) nur an die unten genannte E-Mail-Adresse: 7. Januar 2011.
Weiterführende Informationen
Das DFG-Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfe (Vordruck Nr. 1.02) finden Sie unter: www.dfg.de/formulare
Um eine zügige Beantwortung zu gewährleisten, sind Rückfragen in schriftlicher Form an infectiology(at)dfg.de zu richten.
Kontakt
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Dr. Andreas Strecker
Tel.: +49 228 - 885 - 2530
Ansprechpartner für Fragen zur Internationalen Zusammenarbeit:
Christoph Mühlberg
Tel. +49 228 - 885 - 2347