Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Der Investitionsbedarf afrikanischer Staaten ist enorm. Technik und Know-how 'Made in Germany' sind hier besonders gefragt. Durch die Öffnung unserer Deckungspolitik für diese Länder ergeben sich gerade für kleine und mittelständische deutsche Exportunternehmen große Chancen auf dem afrikanischen Kontinent. Die erweiterten Absicherungsmöglichkeiten unterstützen unsere Unternehmen bei ihrem Auslandsgeschäft in der Wachstumsregion Afrika. Sie sind zugleich ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung und zielen darauf ab, die Wirtschaftsbeziehungen zu afrikanischen Staaten zu vertiefen."
In der Vergangenheit sicherte der Bund in vielen Ländern Subsahara-Afrikas ausschließlich Geschäfte mit privaten Bestellern und zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen ab. Absicherungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor waren dagegen nur in Ausnahmefällen möglich. Grund für die restriktive Deckungspolitik in diesem Bereich war der Schuldenerlass für eine Reihe afrikanischer Länder Mitte der 90er Jahre. Die Wirtschaftsstruktur ist in Subsahara-Afrika sehr stark staatlich geprägt. Viele Projekte werden entweder direkt von Staatsunternehmen oder aber von staatlich kontrollierten Unternehmen durchgeführt. Um dieses Potenzial besser nutzen zu können, hatte insbesondere der deutsche Mittelstand die Möglichkeit einer Deckung durch Hermesbürgschaften für bestimmte Länder in der Region Subsahara immer wieder gefordert.
Allen Schwierigkeiten zum Trotz hat sich Afrika in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt. Der Kontinent gehört weltweit zu den Regionen mit den höchsten Wachstumsraten. Sechs der zehn Länder mit zweistelligen Wachstumsraten befinden sich in Afrika. Für die kommenden Jahre rechnen Experten mit einem mittelfristigen Wachstumspotenzial von Subsahara-Afrika von rund 6 Prozent.
Wie in anderen Ländern und Regionen auch, ist die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit Voraussetzung für die Übernahme einer Hermesdeckung. Über die Indeckungnahme eines Exportgeschäfts entscheidet ein Interministerieller Ausschuss von Fall zu Fall und im Konsens. Neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehören diesem Gremium das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an.
Sollte sich der Bedarf ergeben, ist der Bund bereit, die Deckungspolitik für weitere Subsahara-Länder zu überprüfen.