TWAS-DFG Cooperation Visits Programme
Die DFG zahlt an die Gastgebereinrichtung eine monatliche Pauschale zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes, dessen Visakosten und Fahrtkosten vor Ort sowie eine monatliche Pauschale für Projektausgaben des Instituts, beispielsweise für Material- und Laborkosten. Für die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler selbst stellt die DFG die Flug- und Bahntickets vom Heimatflughafen zum Gastgeberinstitut und zurück sowie die Auslandskrankenversicherung zur Verfügung.
Antragsvoraussetzungen sind:
- Herkunft aus einem Land Subsahara-Afrikas und
- Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas;
- Erlangung der Promotion nicht länger als fünf Jahre vor der Deadline;
- Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht schon in Deutschland tätig sein oder aktuell mit dem Gastgeberinstitut gemeinsam forschen.
- Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen“ zur Verfügung.
Der Antrag ist bis zum 1. April 2019 durch die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bei TWAS einzureichen.
Zum Nachlesen
- Zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme und zu allen Antragsunterlagen bei TWAS: https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme
- Das DFG-Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen“ ist zu finden unter: www.dfg.de/internationale_kooperationen