Die DFG zahlt der Gastgebereinrichtung eine monatliche Pauschale zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes und dessen Visakosten sowie eine monatliche Pauschale für Projektausgaben der Institution, beispielsweise für Verwaltungs-, Material- und Laborkosten. Für die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler selbst stellt die DFG die Flug- und Bahntickets vom Heimatflughafen zum Gastgeberinstitut und die Auslandskrankenversicherung zur Verfügung.
Antragsvoraussetzungen sind:
- Herkunft aus einem Land Subsahara-Afrikas und
- Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas;
- Erlangung der Promotion nicht länger als fünf Jahre vor der Deadline;
- Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht schon in Deutschland tätig sein.
Der Antrag ist von den Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bis spätestens 31. März 2018 bei The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) einzureichen.