Die Kooperationsvereinbarung enthält Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen beider Staaten in Lehre, Studium und Forschung sowie in Weiterbildung und Wissens- und Technologietransfer. "Die Vereinbarung wird dazu beitragen, die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen und die Zulassung von deutschen und südafrikanischen Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden zu vereinfachen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler.
Die akademische Zusammenarbeit zwischen Südafrika und Deutschland hat eine lange Tradition. Aktuell sind 153 Kooperationen zwischen Hochschulen beider Länder im HRK-Hochschulkompass verzeichnet. Das nun abgeschlossene Rahmenabkommen soll die Beziehungen zwischen den Hochschulen beider Länder weiter festigen. Außerdem wird eine Arbeitsgruppe aus deutschen und südafrikanischen Hochschulleitungen bilaterale Forschungsprojekte entwickeln und begleiten.