Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Argentinien.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-argentinischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zu-wendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Argentinien , durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung
Umweltforschung und -technologie (einschl. erneuerbare Energien sowie Meeres- und Polarforschung)
Medizin
Biotechnologie
Materialforschung
Nanotechnologien
Physikalische und Chemische Technologien
Informations- und Kommunikationswissenschaften
Sozialwissenschaften
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU.¹
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Argentinien unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Er-gänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie argentinischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Argentinien bei MinCyT und in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung / Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Pro-jektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
a) Reisen nach Argentinien
Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Argentinien reisen, erhalten
- Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners
- Tagegeld in Argentinien: 220 arg. Pesos (1.-15. Tag)
4.000 arg. Pesos für 21 Tage
4.500 arg. Pesos für 1 Monat - Unterkunft in Argentinien (in der Verantwortung der Partnereinrichtung)
b) Aufenthalte in Deutschland
- Der Aufenthalt besonders qualifizierter argentinischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2300,-- Euro/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77,-- Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.
c) Sachmittel und sonstige Kosten
- Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.
d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
- Personalkosten
- die übliche Grundausstattung, wie: Aufwendungen für z.B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung
Die Projekte können bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden.
6 Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro
beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/www.internationales-buero.de<//a><//a>
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Cornelia Andersohn
E-Mail: cornelia.andersohn(at)dlr.de
Telefon: 0228-3821-438
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Grazyna Sniegocka
E-Mail: grazyna.sniegocka(at)dlr.de
Telefon: 0228-3821-435
Die koordinierende Stelle in Argentinien ist:
Ministerio de Ciencia, Tecnología e Innovación Productiva, MinCyT
Dirección de Relaciones Internacionales
Lic. Karina Pombo
Coordinadora Programas de Cooperación Bilateral
Avda. Córdoba 831
Ciudad Autónoma de Buenos Aires
República Argentina
Ansprechpartnerin:
Karina Pombo
Tel.: ++ 54 4312-7512/13 int. 407
Fax : ++ 54 4312-7203
Email: kpombo(at)mincyt.gov.ar
Weitere Informationen befinden sich unter:
http://www.mincyt.gov.ar/www.mincyt.gov.ar<//a><//a> cooperación internacional / Bilateral / Convocatorias oder http://www.mincyt.gov.ar/www.mincyt.gov.ar<//a><//a> cooperación internnacional/ Bilateral / Alemania
6.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Die Annahme von Projektvorschlägen erfolgt bis spätestens zum 1. Juli 2010, 18:00 Uhr unter der oben angegebenen Adresse des Internationalen Büros.
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen webbasierten Antragssystems "ewa" zu verwenden die unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4www.ewa.internationales-buero.de<//a><//a>.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 8.07.2010 an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Grazyna Sniegocka
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail : grazyna.sniegocka(at)dlr.de
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
E-Mail : martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon : 0228-3821-734
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms
Anbahnung neuer Partnerschaften
Förderung von Nachwuchswissenschaftern
Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse.
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Förderentscheidung ist im November 2010 zu rechnen.
Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten ab 1. März 2011 zu beginnen.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Dezember 2010 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
7 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21.12.2009
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Irina Ehrhardt
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¹Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unterneh-men, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen be-schäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Ab-schnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdfec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf<//a><//a>