1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z.B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Chile und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.
Die gemeinsame deutsch-chilenische Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-chilenischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1970.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Chile , durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
- Biotechnologie (insb. auch Ernährungsforschung)
- Grundlagenorientierte Forschung zu Erneuerbaren Energien
- Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
- Umweltwissenschaften
- Meeres- und Polarforschung
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU, * siehe Fußnote).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Chile unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen. Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie chilenischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Chile bei CONICYT und in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
- Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:
Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:
Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class bis 1.700 EURO) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen. Tagegelder zu je 50% durch CONICYT und die Partnereinrichtung
Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten im Ausland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.
Für die Förderung der Reisekosten ausländische Projektwissenschaftler gilt:
Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal 3 Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 EURO/Tag bzw. 2.300 EURO/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 EURO/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen. Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das CONICYT.
Privater Sektor: Für chilenische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind, können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Chile müssen von den Unternehmen selber getragen werden. - Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block - Sachmittel:
Die Gewährung von projektbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten. Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. - Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
- Personalkosten/-ausgaben
- Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung wie Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung
5 Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: Inge.lamberzdebayas(at)dlr.de
Telefon: 0228-3821-1436
Telefax: 0228-3821-1400
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Gabriele Al-Khinli
E-Mail: Gabriele.al-khinli(at)dlr.de
Telefon: 0228-3821-1435
Telefax: 0228-3821-1400
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 18. Juni 2012 über das elektronische Skizzentool PT-Outline https://www.pt-it.de/ptoutline/application/CHL12WTZ) - einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.
Gliederung der Projektskizze:
- Titel
- Gegenstand der Förderung
- Kontakt
- Kontaktdaten der in- und ausländischen Partner (sofern vorhanden)
- Letter of Intent des ausländischen Projektpartners
- Inhaltliche Zusammenfassung der geplanten Aktivität
- Fachliche Antragsbeschreibung
- Detaillierter Zeit- und Arbeitsplan (Anlage 1)
- Detaillierter Finanzplan mit ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und Darstellung der geplanten Eigenfinanzierung
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert -ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.
Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag ist unter Beachtung der Vorlagefrist an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Inge Lamberz de Bayas + Gabriele Al-Khinli
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Maik.brattan(at)dlr.de
Telefon: 0228 3821-1651
5.3. Bewertungskriterien
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
- Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
- Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
- Anbahnung neuer Partnerschaften
- Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
- Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
- Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
- Ist die Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit gesichert?
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Jahr nach Ende der Maßnahmen einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen, der insbesondere eine Aussage darüber enthält, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert werden konnte.
7 Verfahren im Partnerland
Die chilenischen Partner müssen ihren Antrag bei der Comisión Nacional de Investigación Científica y Tecnologia, CONICYT, einreichen:
Departamento de Relaciones Internacionales
Bernarda Morín 551 2º piso
ProvidenciaSantiago - Chile
Ansprechpartner:
Rodrigo Monsalve ArancibiaTel.: ++ 56 2-365 4421 - anexo - 4427
Fax : ++ 56 2-2741897
Email: rmonsalve(at)conicyt.cl
8 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. April 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ulrich Schäffler
* Gemäß der EU-Definition zu KMU:
Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EURO erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EURO beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EURO beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EURO beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf