Die Förderung wird jedem Partner von seiner entsprechenden nationalen / regionalen Fördereinrichtung gemäß den jeweiligen Regeln gewährt. Art und Höhe der Förderung sind je nach Land verschieden, da es sich nicht direkt um ein Förderprogramm, sondern um die Verknüpfung verschiedener Programme aus den einzelnen teilnehmenden Ländern handelt (in Deutschland: ZIM-Kooperationsprojekte). An der aktuellen Ausschreibung teilnehmende Partner sind Österreich, Belgien (Flandern und Wallonien), Kanada (Alberta), Deutschland und Russland.
Minimal müssen zwei KMU aus zwei beteiligten Ländern kooperieren. Aus Ländern, aus denen mindestens ein Unternehmen beteiligt ist, können je nach nationalen Regeln als Partner oder Auftragnehmer auch Forschungseinrichtungen beteiligt werden.
IraSME-Anträge sind bis zum 27. März 2019 an das IRASME-Koordinierungsbüro zu richten. Weiterhin sind nationale / regionale Anträge an die jeweils zuständigen Fördereinrichtungen unter Beachtung derer Richtlinien zu senden. So müssen beispielsweise Projekte mit österreichischen Partnern aus mindestens drei KMU bestehen und Projektvorschläge bereits bis zum 1. März 2019 bei der FFG eingereicht werden. Deutschen ZIM-Antragstellern wird empfohlen, vor Antragstellung eine Projektskizze zum angestrebten Kooperationsprojekt beim Projektträger einzureichen, um einen qualitativ hochwertigen Antrag im ZIM sicher zu stellen.