Richtlinien zur Förderung von "Partnerschaften für nachhaltige Problemlösungen in Schwellen- und Entwicklungsländern" Sondierungs-, Anbahnungsmaßnahmen für Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung, Pilotmaßnahme mit Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundesregierung auf Anforderungen der Globalisierung ein. Ein elementarer Bestandteil dieser Stra-tegie ist die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern, hier in Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) und im Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien). Den Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus kommt darüber hinaus eine zentrale Rolle bei der Lösung globaler Probleme zu, da sie selbst in erheblichem Maße hiervon betroffen sind und zu einer geopolitisch höchstsensiblen Weltregion gehören. Globale Probleme wie Klimaveränderung, Wassermangel, Desertifikation und Infektionskrankheiten (HIV/AIDS, Tuberkulose, Hepatitis) sind in beiden Regionen höchst virulent. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine EU-Zentralasienstrategie auf den Weg gebracht. Diese legt erstmals politische Leitlinien für ein verstärktes europäisches Engagement in Zentralasien fest. Auch die Länder des Südkaukasus gewinnen an politisch-strategischer Bedeutung für Deutschland und Europa. Der Südkaukasus ist nicht nur eine wichtige Transitregion für die zukünftige Rohstoffversorgung Europas. Durch die EU-Osterweiterung sind die Länder des Südkaukasus auch zu einer unmittelbaren Nachbarschaftsregion geworden, was sich in der 2009 begründeten östlichen Partnerschaft der EU politisch niederschlägt.
Die Partnerländer in Zentralasien und dem Südkaukasus verfügen in vielen Fällen über etablierte, wenn auch weitgehend unterfinanzierte Forschungs- und Bildungssysteme und in spe-zifischen Fachgebieten auch über eine eigene Wissenschaftstradition. Das Ziel der Internationalisierungsstrategie, durch frühzeitige Forschungs- und Technologiepartnerschaften zu-künftige Wachstumsmärkte für die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft zu erschließen, trifft daher in besonderer Weise auch auf die Länder Zentralasiens und des Südkaukasus als wirtschaftlich dynamische Regionen zu. So kann sich Deutschland als Partner zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren positionieren und mit ihnen zu regionalen Problemlösungen von globaler Bedeutung beitragen.
Die Notwendigkeit und Bedeutung ergibt sich auch aus den immer komplexer werdenden Fragestellungen, die mit den Millenniumsentwicklungszielen wie Bildung für alle, Armutsbekämpfung sowie mit den aktuellen globalen Herausforderungen Folgen des Klimawandels, nachhaltiger Energie- und Wasserversorgung und Ressourcennutzung und globaler Gesundheit einhergehen. Dabei muss die gemeinsame Erarbeitung von integrierenden Lösungsansätzen im Vordergrund stehen, die den Grundsatz der Eigenverantwortung aller Partner beachtet, da nur so Forschungsergebnisse zu erwarten sind, die nachhaltig in den Zielländern implementiert werden.
Die Fördermaßnahme soll vor allem deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz, neue Kooperationsansätze mit Partnern aus Schwellen- und Entwicklungsländern (hier Zentralasien und Südkaukasus) zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und zu vernetzen. Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Kapazitäten der ausländischen Partner geleistet werden. Dies soll über Qualifizierungsmaßnahmen für wissenschaftlichen Nachwuchs, durch Beiträge zum Ausbau des Forschungsmanagements sowie nicht zuletzt durch konkrete Erweiterung der Forschungsinfrastruktur umgesetzt werden, um qualifizierten (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen eine Forscherkarriere im Heimatland zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Einbindung von Partnern aus den Zielländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung verbessert werden. Insbesondere soll die Vernetzung mit Forschern aus anderen Ländern unterstützt werden (z.B. durch trilaterale Kooperationen mit anderen Industrie- oder Schwellenländern).
Neue wissensbasierte Partnerschaften für Bildung, Wissenschaft und Forschung sollen einen Beitrag zur Umsetzung nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien und der deutschen Internationalisierungsstrategie leisten insbesondere in den folgenden Forschungsfeldern:
- Wasserressourcenmanagement
- Klimaforschung
- Energieeffizienz
- Landnutzung, Agrar- und Ernährungsforschung, Desertifikation
- Biodiversität
- Naturgefahren (Erdbeben, Überschwemmungen, Hangrutschungen etc.)
- Gesundheitsforschung (insbesondere Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose und Hepatitis)
- Sozialwissenschaften: u.a. Islamwissenschaften, regionale Integrationsforschung und sozio-ökonomische Begleitforschung zur Implementierung von Problemlösungen.
Interdisziplinäre Forschungsansätze werden besonders berücksichtigt. Da Grundlagenforschung Voraussetzungen für wissensbasierte Problemlösungen schafft, können auch Projekte gefördert werden, die durch die geeignete Verzahnung mit den oben genannten anwendungsorientierten Forschungsfeldern auch den Kapazitätsausbau in der Grundlagenforschung in den Zielländern zum Ziel haben.
Um die deutsche entwicklungsbezogene Forschung zu vernetzen, werden Verbundmaßnahmen verschiedener Akteure (insbesondere Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Unternehmen) besonders berücksichtigt.
Mittelfristiges Ziel ist die Vorbereitung größerer Kooperationsvorhaben mit Beteiligung mehrerer deutscher und regionaler Partner.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den
§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Projekten, die den oben genannten Zielen dienen sowie Maßnahmen zum Kapazitätsausbau der ausländischen Part-ner in Forschungsbereichen mit Bezug zu den jeweiligen nationalen oder regionalen Ent-wicklungsstrategien. Hierzu gehören:
- Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen bis zu 4 Monaten inklusive Experten-treffen sowie thematische Workshops zur Erarbeitung von Kooperationskonzepten, ge-meinsamen Forschungsanträgen und zur fachlichen Vernetzung oder
- zeitlich befristete Machbarkeitsuntersuchungen und partnerschaftliche Pilot-maßnahmen bis zu 24 Monaten inklusive erster Maßnahmen des Kapazitätsausbaus (Teilnahme ausländischer Wissenschaftler an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland und/oder Weiterbildung von Forschungsmanagern, gezielte Gerätebeihilfen für ausländische Partner).
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus den Ländern des Südkaukasus und Zentralasiens. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mitt-leren Unternehmen (KMU) aus Deutschland sind ausdrücklich erwünscht.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Antragsteller sollen sich bei der Vorbereitung des geplanten Projekts mit entwicklungspolitischen Strategien der Zielregionen sowie entsprechenden Partnerschaftskonzepten der EU, den Förderprogrammen des BMBF und entsprechenden Maßnahmen in Europäischen För-derprogramme - unter anderem dem EU-Forschungsrahmenprogramm, den Instrumenten der Nachbarschaftspolitik sowie den entwicklungspolitischen Instrumenten - vertraut machen. Sie sollen u.a. prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem Internationalen Büro des BMBF (IB), der Förderberatung des Bundes sowie den Natio-nalen Kontaktstellen für das europäische Forschungsrahmenprogramm aufzunehmen. Zusätzlich zum deutschen Antragsteller bzw. Verbund soll mindestens eine Einrichtung, möglichst aber mehrere weitere wissenschaftliche Einrichtungen aus Zentralasien oder dem Südkaukasus beteiligt sein. Die Einbindung weiterer europäischer Partner (ohne Förderung durch das BMBF) wird ausdrücklich begrüßt.
Zwischen den Projektpartnern sind rechtsverbindliche Vereinbarungen (Kooperationsverträge) zu schließen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen der beteiligten Länder zu vereinbaren.
Qualifizierungsmaßnahmen für Nachwuchswissenschaftler müssen integraler Bestandteil des Antrages bei Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten sein.
Das BMBF geht davon aus, dass die ausländischen Partner zur Finanzierung der Projekte beitragen. Eine signifikante Eigenbeteiligung der deutschen und der ausländischen Partner (z.B. durch Personalmittel, Bereitstellung von Infrastruktur u. a.) ist bei der Antragstellung darzustellen.
Internationale Forschungseinrichtungen mit Standort in den betreffenden Ländern können als ein zusätzlicher Partner (ohne Förderung) in das Projekt eingebunden werden.
Zur Evaluierung der geförderten Maßnahmen wird einmal jährlich ein Statusseminar durchgeführt; die Bereitschaft zur Teilnahme wird vorausgesetzt.
a) Bei Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen für neue Partnerschaften werden für eine Dauer von bis zu 4 Monaten gefördert:
Reisen deutscher Experten in die Partnerländer inklusive der Aufenthalte (bis zu 4 Wochen)
- Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners
- Tagespauschale je nach Land
Ausländische Projektwissenschaftler/innen, die nach Deutschland reisen, erhalten
- Tagegelder (bis zu 4 Wochen): Der Aufenthalt in Deutschland wird mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 104/Tag bzw. € 2.300/Monat bezuschusst. Beiträge zur Kran-kenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
- Veranstaltungskosten für Workshops in Deutschland oder den Partnerländern im notwendigen Umfang. Kosten z.B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten werden bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld gezahlt.
- Personalkosten der deutschen Partner für die Erarbeitung von Kooperationskonzepten und Anträgen für deutsche und europäische Förderprogramme (bis zu 3 Monate).
- Bei Verbundanträgen: Veranstaltungs- und Personalkosten für die Vernetzung der beteiligten deutschen Einrichtungen.
Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt soll, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen, nicht mehr als 50.000 € betragen.
b) Bei Machbarkeitsuntersuchungen und Pilotmaßnahmen werden für deutsche und ausländische Partner für die Dauer von bis zu 24 Monaten bezuschusst:
- Reisekosten (entsprechend Buchstabe a)
- Veranstaltungskosten (entsprechend Buchstabe a)
- Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland für wissenschaftlichen Nachwuchs sowie für Forschungsmanager außerdem für die deutschen Partner.
- Personalkosten
- Sonstige Kosten (Sach- und Verbrauchsmittel) außerhalb der Grundausstattung von Forschungseinrichtungen für gemeinsame Forschung- und Entwicklungsmaßnahmen sowie für Machbarkeitsuntersuchungen.
- Bei Verbundanträgen: Veranstaltungs- und Personalkosten für die Vernetzung der beteiligten deutschen Einrichtungen.
Außerdem für die ausländischen Partner:
- Projektbezogene Sachbeihilfen (z.B. Geräte, Sach- und Verbrauchsmittel) bis zu 30.000 €.
Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt soll, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen, nicht mehr als 150.000 € betragen.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
- Aufwendungen für z.B. Büromaterial oder Kommunikation.
- Die übliche Grundausstattung wie Labor- und EDV-Ausstattung (Ausnahme vgl. unter Buchstabe b).
5 Verfahren
5.1 Einschaltung des IB und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Anja Köhler
E-Mail: anja.koehler(at)dlr.de
Telefon: 0228-3821-458
Administrativer Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Holger Brehm
E-Mail: holger.brehm(at)dlr.de
Telefon: 0228-3821-472
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Vollständige Anträge sind bis spätestens 15. September 2010 einzureichen.
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems "ewa" des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann:
http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZUA
Die Projektbeschreibung ist als pdf dem elektronischen Antragsformular beizufügen und soll sich an folgender Gliederung orientieren:
a. Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahmen
- Deckblatt mit Projekttitel in Deutsch und Englisch
- Kurzfassung in Deutsch und Englisch
- Einordnung des geplanten Projekts in den wissenschaftlichen und entwicklungspolitischen Kontext
- Beschreibung des geplanten Projekts
- Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung
- Darstellung des Bezugs zu deutschen Kooperationsstrategien, nationalen Entwicklungsstrategien der Zielländer sowie zu regionalen und/oder multilateralen (EU, UN, Weltbank etc.)
- Entwicklungsstrategien sowie zu Programmen, bei denen ein Antrag auf Projektförderung im Ergebnis der Sondierungs-/Anbahnungsmaßnahme gestellt werden soll
(v.a. BMBF, EU, DFG) - Erwarteter Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern
- Erwartete Ergebnisse und Verwertbarkeit/Nutzen der angestrebten Projektergebnisse insbesondere unter entwicklungspolitischen Aspekten
- Projektpartner
- Zusammensetzung des potenziellen Konsortiums
- Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner
- Wichtigste einschlägige Publikationen/ Patente
- Vorangegangene Zusammenarbeit (falls zutreffend)
- Arbeitsplan für die Sondierungs- und Anbahnungsmaßnahme
- Zeitplan und Meilensteine
- Strukturierter Finanzierungsplan (nur Übersicht, detaillierte Auflistung hat im elektronischen Antragsformular zu erfolgen)
- Lebensläufe der Projektleiter (CV)
Die Projektbeschreibung sollte 10 DIN A4-Seiten nicht überschreiten, ohne Publikationsliste und Biographien.
b. Machbarkeitsuntersuchungen und Pilotmaßnahmen
- Deckblatt mit Projekttitel in Deutsch und Englisch
Kurzfassung in Deutsch und Englisch
Einordnung des Projektes in den wissenschaftlichen und entwicklungspolitischen Kontext - Beschreibung und Methodik des Projekts
- Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung, (der Relevanz des Projekts hinsichtlich nationaler (BMBF)-Förderprogramme oder Programmen der EU
- Entwicklungsstrategische Zielsetzungen im nationalen, regionalen oder globalen Kontext
- Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
- Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern
- Durchzuführende Arbeiten
- Erwartete Ergebnisse und Verwertbarkeit/Nutzen der angestrebten Projektergebnisse insbesondere unter entwicklungspolitischen Aspekten
- Detaillierte Beschreibung der geplanten Qualifizierungsmaßnahmen
- Projektpartner
- Zusammensetzung des Konsortiums
- Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner
- Wichtigste einschlägige Publikationen/Patente
- Vorangegangene Zusammenarbeit
- Arbeitsaufgaben
- Zeitplan und Meilensteine
- Aufteilung der Arbeit auf die Partner
- Verbreitung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse insbesondere auch unter entwicklungsbezogenen Aspekten
- Strukturierter Finanzierungsplan (nur Übersicht, detaillierte Auflistung hat im elektronischen Antragsformular zu erfolgen)
- Lebensläufe der Projektleiter
- Kopien der jeweils drei wichtigsten Publikationen der Projektleiter mit Bezug zum Projektthema
Die Projektbeschreibung sollte 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten, ohne Publikationsliste und Lebensläufe.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Projektleiter (principal investigator) unterschriebene Version des endgültigen (in der elekt-ronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 15. September 2010 (Posteingang) an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e. V.
Holger Brehm
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: holger.brehm(at)dlr.de
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 0228-3821-734
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung der vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung mit den Schwerpunkten deutscher Kooperationsstrategien sowie nati-onaler, regionaler und multilateraler Entwicklungsstrategien (Bezug ist zu erläutern)
- Beitrag zu ökologisch angepassten, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten ("Nachhaltigkeit")
- Stimulation neuer Partnerschaften - gemeinsames Interesse und Nutzen für die Projektpartner
- Qualität der Vernetzung deutscher Akteure (bei Verbundvorhaben)
- Sicherstellung einer nationalen/regionalen Verankerung in den Zielregionen (d.h. partnerschaftlicher Kooperationsansatz)
- Innovationsgehalt und Anwendungsbezug (Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse für die Umsetzung nationaler/regionaler Entwicklungsstrategien)
- realistischer Verwertungsplan
- Beiträge zur regionalen oder multilateralen Netzwerkbildung und Koordinierung von Maßnahmen
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit
- Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und aller beteiligten Partner
- Erfolgschancen für die Anbahnungsmaßnahme (falls zutreffend)
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine För-derung entschieden. Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den zur Förderung ausgewählten Antragstellern wird das IB einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsver-trages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
6 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22.06.2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Michael S c h l i c h t