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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vernetzungs- und Sondierungsreisen zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern im Südkaukasus, Zentralasien und der Mongolei

Stichtag: 15.12.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Vernetzungs- und Sondierungsreisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen („Travelling Conferences“) zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern im Südkaukasus, Zentralasien und der Mongolei vom 29. August 2017 (Bundesanzeiger vom 05.09.2017)

Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zielt u. a. auf eine verstärkte Kooperation mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Ziel 1). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung dieses Ziels gemeinsam mit Partnerländern in den Regionen Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien), Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) und der Mongolei.

Schwerpunkt der Förderung sind Konzeption und Durchführung von sogenannten „Travelling Conferences“ in den Zielländern Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Die „Travelling Conference“ wird dabei als Veranstaltungsreihe in den Partnerländern zu einem Forschungsthema verstanden. Um eine Breitenwirkung zu erzielen, sollen die „Travelling Conferences“ in mindestens zwei der oben aufgeführten Länder stattfinden.

Die „Travelling Conferences“ sollen jeweils ein Schwerpunktthema haben, das dann an jedem der Standorte den inhaltlichen Rahmen der Veranstaltung vorgibt. Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung: Förderung von Ansätzen zum energieeffizienten Bauen, zur Smart City, zum Themenfeld Stadt der Zukunft, zur klimafreundlichen Verkehrsplanung, zu Entwicklung und Ausbau regional angepasster integrativer, barrierefreie und/oder interagierender öffentlicher Verkehrsmittel im Nah- und Fernverkehr, zur Entwicklung nationaler, regionaler oder lokaler, sozialverträglicher, ökonomisch und ökologisch tragfähiger Nachhaltigkeitsstrategien.
  • Umwelttechnologien und Ressourceneffizienz: Förderung insbesondere aber nicht ausschließlich von Ansätzen zum Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz, zur (effektiveren) Nutzung erneuerbaren Energien, zum Schadstoff- und Umweltschädenmonitoring, zum nachhaltigeren Wassermanagement, zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, zu regionalen Auswirkungen des Klimawandels, zu effizienter und ökologisch nachhaltiger Förderung, Transport und Verarbeitung von Rohstoffen.
  • Bioökonomie, Landwirtschaft, Nahrung und Ernährungssicherheit: Förderung insbesondere aber nicht ausschließlich von Ansätzen zur nachhaltigeren Nahrungsmittelproduktion, angepassten Landwirtschaft, Reduktion von Ernte­verlusten, Logistik und Nahrungsmittelverteilung, Steigerung der Nahrungsmittelqualität, zum Ausbau von Energieträgern.
  • Gesundheit und Gesundheitsvorsorge: Förderung insbesondere aber nicht ausschließlich von Ansätzen zur Untersuchung und/oder Minderung der Auswirkungen von armutsinduzierten Erkrankungen, vernachlässigten Erkrankungen, Zoonosen, zu gesundheitlichen Auswirkungen von Geohazards, One-Health- Ansätzen, Vorsorge- und Gesundheitssystemen.´

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Armenien Aserbaidschan Georgien Kasachstan Kirgisistan Tadschikistan Turkmenistan Usbekistan Mongolei Themen: Förderung

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