1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Im Rahmen der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in der Meeres- und Polarforschung fordern das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland und die Staatliche Meeresbehörde (SOA) der Volksrepublik China zur Einreichung von Anträgen für bilaterale Forschungsprojekte auf.
Antragsteller können in diesem Rahmen nach Maßgabe der jeweils geltenden nationalen Förderbestimmungen und -verfahren Fördermittel von BMBF bzw. SOA erhalten. Die Ausarbeitung des Projektantrags und die Antragstellung sollten durch die deutschen und chinesischen Projektpartner gemeinsam erfolgen.
In den vergangenen 30 Jahren haben Deutschland und China eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Meeresforschung aufgebaut. 1986 wurde ein "Abkommen zur Zusammenarbeit in der Meeresforschung und -technologie" zwischen dem Bundesministerium für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland, dessen Nachfolger das BMBF ist, und der SOA der Volksrepublik China unterzeichnet. Ein deutsch-chinesischer Lenkungsausschuss kommt seitdem regelmäßig zusammen, um laufende Projektaktivitäten zu bewerten und neue Themenschwerpunkte zu identifizieren.
In den vergangenen Jahren sind neue Themenbereiche in der Meeresforschung hinzugekommen und die Entwicklung der Meerestechnik ist rapide fortgeschritten. Um die neuesten Entwicklungen und Errungenschaften in den relevanten Bereichen gemeinsam zu nutzen, beabsichtigen BMBF und SOA die Zusammenarbeit zu intensivieren. Am 30. August 2012 wurde eine "Gemeinsame Erklärung zur deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in der Meeres- und Polarforschung" von BMBF und SOA unterzeichnet und am 11. Juni 2013 eine erste Ausschreibungsrunde veröffentlicht (BAnz AT 18.06.2013 B7). Dem soll mit dieser Bekanntmachung eine zweite Ausschreibungsrunde folgen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Zuwendung ist eine "De-minimis"-Beihilfe (gilt nur für Modul A). Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf "De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. "De-minimis"-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten.
Die dem Bescheid als Anlage beigefügte "De-minimis"-Bescheinigung ist
- zehn Jahre aufzubewahren,
- auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, behält das BMBF sich vor, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und die Zuwendung zurückzufordern,
- bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte "De-minimis"-Beihilfen vorzulegen.
Falls eine Gewährung nach der "De-minimis"-Beihilfe nicht möglich ist, erfolgt die Gewährung einer Zuwendung nach der AGVO.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Modul B der Förderbekanntmachung ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA3), welches unter der Beihilfenummer SA.40981 (2015/X) bei der Kommission angezeigt wurde.
2 Gegenstand der Förderung
Es werden Sondierungs- und Forschungsprojekte gefördert, die aus den folgenden Fachgebieten kommen:
Tiefseeforschung
- Dynamik des Erdmantels und geochemische Kreisläufe
- Tektonik und Geodynamik mittelozeanischer Rücken
- Mineralische Rohstoffe am Meeresboden
- Ökosysteme der Tiefsee
- Ökologische Auswirkungen von Tiefseebergbau auf die marine Umwelt
Marine Umweltveränderungen
- Auswirkungen des CO2-Anstiegs in der Atmosphäre und des Klimawandels auf marine Ökosysteme
- Austauschprozesse in Schelfregionen im Zuge des Klimawandels
- Auswirkungen der Umweltveränderungen auf tropische marine Ökosysteme
- Land-Meer-Wechselwirkungen und Küstendynamik
- Beobachtung und Modellierung ozeanischer Prozesse auf verschiedenen Skalen
- Ökologische Auswirkungen von Meeresmüll (insbesondere Plastikmüll) auf die marine Umwelt
Polarforschung
- Veränderungen des Meereises und die Auswirkungen auf die marine Umwelt in Polargebieten
- Umweltveränderungen, Klima- und Meereisdynamik in Arktis und Antarktis
- Paläoklimatische Entwicklung seit dem letzten Glazial in den hohen Breiten
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, − insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)* − die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit dem Skizzen-/Antragsthema darstellen und beide komplementär miteinander verzahnen.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Vorhaben müssen jeweils einen Projektkoordinator aus jedem Land haben.
- Eine gemeinsame deutsch-chinesische Zusammenarbeit ist verpflichtend. Das beantragte Projekt ist von den chinesischen und deutschen Projektpartnern gemeinsam vorzubereiten und durchzuführen.
- Der Projektkoordinator jeder Seite muss einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Forschungsinstitut angehören.
- Die Projektkoordinatoren übernehmen die Verantwortung für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit.
- Der Nutzen für deutsche Projektpartner im Hinblick auf deren wirtschaftliche bzw. wissenschaftliche Ziele sollte angemessen sein.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Vorhaben, die im Rahmen von Modul A dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollen das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in China und konkrete Kooperationsansätze dokumentieren.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
4.2 Voraussetzungen für chinesische Antragsteller
Für die Förderung chinesischer Antragsteller gelten die SOA-Standardvorgaben. Zuwendungen werden durch die Abteilung für Internationale Zusammenarbeit der SOA im Rahmen der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit im Bereich der Meeres- und Polarforschung vergeben.
4.3 Voraussetzungen für deutsche Antragsteller
Für die Förderung deutscher Antragsteller gelten die BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis.
Deutsche Antragsteller können sich auf zwei verschiedene Zuwendungsmodule bewerben:
Modul A
Dieses Fördermodul dient der Sondierung und Vernetzung. Eine Förderung erfolgt durch das BMBF-Referat "Zusammenarbeit mit Asien und Ozeanien" im Rahmen seiner Maßnahmen zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung. Zuwendungen werden für kleine Forschungsarbeiten, einschließlich des Austausches von Expertinnen und Experten, wissenschaftlicher Workshops und Maßnahmen für kleinere gemeinsame Forschungsaktivitäten vergeben. Das Fördermodul soll dazu befähigen, neue Kooperationsaktivitäten mit chinesischen Partnern zu initiieren oder zu testen, bevor anderweitig umfangreichere Förderanträge gestellt werden.
Modul B
Eine Förderung unter dem Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA3" (http://www.fona.de/index.php) erfolgt durch das BMBF-Referat "System Erde" als Teil seiner Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Für alle förderwürdigen deutschen Antragsteller werden Projektmittel nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt.
Der Antrag kann in Abhängigkeit vom Umfang der Forschungsaktivitäten und dem Stand der bilateralen Zusammenarbeit (neue oder seit langem bestehende Kontakte zu Forschungspartnern aus China) entweder unter Modul A oder unter Modul B gestellt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Modul A
Es können folgende Aufwendungen bezuschusst werden:
a. Reisen und Aufenthalte von deutschen und chinesischen Expertinnen und Experten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.
Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Projektwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in China ist die chinesische Seite zuständig.
Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Projektwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gilt:
Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat gefördert. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
b. Sachmittel
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Transportkosten, Mieten, Aufträge etc.) ist mit detaillierter Begründung in begrenztem Umfang möglich.
c. Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshop-Unterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
d. Personalkosten
Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal können in geringem Umfang bezuschusst werden.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen, wie:
- Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
- Labor- und EDV-Ausstattung
Da es sich bei Modul A um eine Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahme und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne dieser Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
Modul B
Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)".
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an die FhG oder HZ sowie an gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)" – ausgenommen die Nummern 11.4 bis 11.7.
Bei Zuwendungen an Kommunen bzw. Gebietskörperschaften werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK)" Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger (PT) beauftragt:
Modul A
DLR Projektträger
Europäische und Internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn, Deutschland
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin:
Frau Dr. Nicola Hartlieb
Telefon: +49 (0)2 28/38 21-14 09
Telefax: +49 (0)2 28/38 21-14 44
E-Mail: nicola.hartlieb(at)dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Frau Petra Bauer
Telefon: +49 (0)2 28/38 21-14 04
Telefax: +49 (0)2 28/38 21-14 44
E-Mail: petra.bauer(at)dlr.de
Modul B
Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Meeresforschung, Geowissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik
Schweriner Straße 44
18069 Rostock, Deutschland
Internet: www.ptj.de
Fachliche Ansprechpartnerin:
Frau Dr. Susanne Fretzdorff
Telefon: +49 (0)3 81/2 03 56-2 88
E-Mail: s.fretzdorff(at)fz-juelich.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem jeweiligen Projektträger in elektronischer und schriftlicher Form
bis zum 15. Juli 2016
zunächst Projektskizzen inklusive Projektbeschreibung nach jeweils unten stehender Gliederung vorzulegen. Eine ausschließliche Zusendung per E-Mail oder Telefax wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich unterschrieben und bis zum oben genannten Datum beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Modul A
Der Projektskizze ist eine Projektbeschreibung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal zehn Seiten auf Deutsch und zehn Seiten auf Englisch, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) inklusive Anlagen:
- Informationen zum Projektkoordinator und den Projektpartnern
- Aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse, Zuordnung zu einem der genannten Themenbereiche)
- Darstellung der Ziele (Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele)
- Wissenschaftlicher Mehrwert der geplanten Zusammenarbeit
- Projektbeschreibung
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen) bezüglich der genannten Forschungsthemen
- Arbeitsplan inklusive aussagekräftige Beschreibung der Arbeiten des chinesischen Verbundpartners
- Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten
- geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf) getrennt nach Einzelpositionen (geplanter Personaleinsatz, Sachmittel, Reisen).
In Modul A ist zur Erstellung von Projektskizzen das elektronische Skizzentool PT-Outline unter dem folgenden Zugangslink https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/chnsoa2016 zu nutzen.
Modul B
Der Projektskizze ist eine Projektbeschreibung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal zwölf Seiten auf Deutsch und zwölf Seiten auf Englisch, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) inklusive Anlagen:
- Deckblatt: Thema des beabsichtigten Projekts, Zuordnung zu einem der genannten Themenbereiche, Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers
- Aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse)
- Projektbeschreibung
- Ziele (Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele)
- Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme
- Stand der Wissenschaft und Technik inklusive Originalität des Forschungsansatzes
- Bisherige Arbeiten der Antragsteller
- Arbeitsplan inklusive aussagekräftige Beschreibung der Arbeiten des chinesischen Verbundpartners
- Ergebnisverwertung und Datenmanagement
- Tabellarischer Finanzierungsplan der geschätzten Ausgaben/Kosten getrennt nach Einzelpositionen (geplanter Personaleinsatz, Sachmittel, Reisen, Investitionen).
Der angemessene Nutzen für Projektpartner im Hinblick auf deren wirtschaftliche bzw. wissenschaftliche Ziele sollte aus der Projektskizze klar ersichtlich sein. Projektskizzen, die fehlende oder mangelhafte Angaben zu den aufgeführten Gliederungspunkten aufweisen, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Projektskizzen sind durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt elektronisch über das Internetportal "easy-Online" unter dem folgenden Zugangslink https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=MEER_POLAR&bereich=WTZ_CHINA_S&typ=SKI unter der Fördermaßnahme "Meeres- und Polarforschung" im Förderbereich: "WTZ China (Skizzen)" des BMBF.
Die eingegangenen Projektskizzen aus beiden Modulen werden unter Beteiligung externer Gutachter unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung und den in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkten
- fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
- Bezug zur Programmatik des BMBF im angestrebten Themenfeld
- Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
- wissenschaftlicher Nutzen der zu erwartenden Ergebnisse
- Ergebnisverwertung in wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht
- Angemessenheit der Mittelplanung
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Ergebnis der ersten Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe haben Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen die Möglichkeit, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, der bereits die Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens berücksichtigt.
Modul A
Die förmlichen Förderanträge für Modul A sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-Online" zu erstellen.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:
- Kooperationsziele
- geplante Maßnahmen zur Umsetzung der in Nummer 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
- Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
- Beiträge der chinesischen Partner, Zugang zu Ressourcen im Zielland
- Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung benannten kooperationspolitischen Zielen
- Kooperationserfahrung, bisherige Zusammenarbeit
- ausführliche Vorhabenbeschreibung und Beschreibung des Arbeitsplans zur Zusammenarbeit (inkl. Balkenplan)
- Arbeitsschritte des Kooperationsprojektes, inhaltliche und zeitliche Meilensteinplanung
- vorhabenbezogene Ressourcenplanung
- Plan zur Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in China über den Förderzeitraum hinaus und Verwertungsplan
- geplante Kooperation in Folgeprojektengeplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke
- Begründung zur Notwendigkeit der Zuwendung
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Erfüllung der formalen Bedingungen
- Beitrag der Maßnahme zur Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit China
- Verstetigung bilateraler Partnerschaften
- Anbahnung/Aufbau neuer internationaler Partnerschaften
- Erfahrung des Antragstellers in internationaler Zusammenarbeit
- Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
- Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
- Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit
Modul B
Der Antrag umfasst eine ausführliche Vorhabenbeschreibung in deutscher oder englischer Sprache (ausführliche deutsche Zusammenfassung ist zwingend erforderlich), die neben einer eingehenden Darstellung des Stands der Technik und Referenzverfahren auch eine detaillierte Arbeits- und Ressourcenplanung inklusive Meilensteinplanung (deutsch) und einen konkreten Verwertungsplan (deutsch) für jeden der Kooperationspartner enthalten muss. Der Arbeitsplan muss zusätzlich in einem Balkenplan übersichtlich dargestellt werden, in dem auch die geplanten Personalressourcen wiedergegeben werden (deutsch).
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen Die elektronische Antragstellung bei Modul B erfolgt unter der Fördermaßnahme "Meeres- und Polarforschung" im Förderbereich: "WTZ China (Anträge)" des BMBF (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Nachdem der förmliche Förderantrag über das elektronische Antragssystem eingereicht wurde, ist die Endfassung auszudrucken, zu unterschreiben und auf dem Postweg an den zuständigen Projektträger weiterzuleiten. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Bewertung der eingegangenen Anträge richtet sich nach den in den Nummern 7.2.1 und 7.2.2 (Modul A) genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der detaillierten Arbeits- und Meilensteinplanung.
Über die Förderwürdigkeit wird nach abschließender Prüfung entschieden. Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Dies gilt sowohl für Modul A als auch für Modul B.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24. Mai 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Rudolf Leisen C. Jörgens
* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden. Diese Definition der KMU beruht auf Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 65/2014.