Indien zählt zu den strategischen Partnerländern Deutschlands, insbesondere im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ). Um diese Kooperation auszubauen, haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das indische „Department of Science and Technology“ (DST) 2010 das „Indo-German Science and Technology Centre“ (IGSTC) gegründet. Wesentliches Ziel des IGSTC ist es, die Zusammenarbeit zwischen akademischen und industriellen Partnern beider Länder im Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung zu fördern. Basis der Zusammenarbeit ist das WTZ-Abkommen zwischen dem BMBF und dem indischen „Ministry of Science and Technology“ von 1974.
Es werden Verbundprojekte gefördert, die mit Partnern aus Indien einen oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten. Übergreifendes Thema der Bekanntmachung ist „Nachhaltige Produktion – Grüne und Saubere Technologien“ mit den folgenden Unterthemen:
- Nachhaltige chemische Prozesstechnologien
- Technologien zur Reduzierung der Verschmutzung bzw. der Verbesserung der Wasser- und Luftqualität
- Abfallwirtschaft (Elektroschrott, Biomedizinischer Abfall, Feststoffabfall aus Industrieproduktionen und privaten Haushalten)
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Es wird erwartet, dass die Vorarbeiten soweit gediehen sind, dass sie sich im Stadium des „Technology Readiness Level“ der Stufe 3 oder 4 bei der Antragstellung befinden.
Jede Projektskizze muss von mindestens vier (maximal sechs) förderfähigen Institutionen aus beiden Ländern gestellt werden – maximal drei aus einem Land. Dabei müssen aus jedem Land mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten sein.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem IGSTC bis spätestens 4. Februar 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Projektskizzen sind innerhalb der Partner mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator „Project Coordinator“ abzustimmen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.