Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Indien Gemeinsame deutsch-indische Ausschreibung im Bereich Gesundheitsforschung
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Indien und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.
Die gemeinsame deutsch-indische Ausschreibung im Bereich der Gesundheitsforschung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-indischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1974.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
- Onkologie
- Infektionskrankheiten
- Regenerative Medizin
- Neurowissenschaften
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche und indische Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)*.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Ein-richtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Per-sonalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher sowie indischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stellen des eigenen Landes (in Indien beim ICMR, in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht be-rücksichtigt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:
- Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF
- Tagegelder: Der Aufenthalt in Indien wird für eine Dauer von in der Regel maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 1.000 Rupien/Tag bzw. 30.000 Rupien/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 700 Rupien/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu ent-richten.
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:
- Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das ICMR.
- Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von in der Regel maximal drei Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 104/Tag bzw. € 2.300/Monat vom In-ternationalen Büro des BMBF bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Ta-gespauschale von € 77/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung werden durch das ICMR getragen.
Privater Sektor: Für indische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufent-haltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäf-tigt sind können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Indien müssen von den Unter-nehmen selber getragen werden.
b) Sachmittel
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
c) Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
- Personalkosten
- übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung
Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
6 Verfahren
6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Martin Goller
E-Mail: martin.goller(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 407
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Claudia Gruner
E-Mail: claudia.gruner(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 406
6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bis spätestens 30. Juni 2010
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse auf-gerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und mit Institutsstempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 30. Juni 2010 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Dr. Martin Goller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Diesem Antrag fügen Sie bitte die folgenden Anlagen in einfacher Ausfertigung bei:
- Angabe der fünf (nicht mehr) wichtigsten Veröffentlichung der Antragsteller zum Thema in-nerhalb der letzten fünf Jahre
- Angabe der Homepage der beteiligten Institutionen
- Angabe zu früheren Kooperationen mit Institutionen des Partnerlands
- Kopie des Antrages, der auf indischer Seite eingereicht wurde (Papierversion und als Datei)
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821-734
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
- Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
- Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
- Anbahnung neuer Partnerschaften
- Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
- Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
- Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats Dezember über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundes-haushaltsordnung.
7 Verfahren im Partnerland
Die indischen Partner müssen ihren Antrag beim Indian Council of Medical Research (ICMR) einreichen.
Dr. Mukesh Kumar
Deputy Director General / Scientist ‘E’
International Health Division (IHD)
Indian Council of Medical Research
Ansari Nagar, New Delhi -110 029, India
Telefax: 0091-11-26589492
E-Mail: mukeshk(at)icmr.org.in
(Other Officials - Dr. Harpreet Sandhu, SRO / Scientist ‘C’, IHD )
Für weitere Einzelheiten siehe: http://www.icmr.nic.in
8 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. April 2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen
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* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Un-ternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahres-umsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Inner-halb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Per-sonen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunter-nehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf