Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit in Biotechnologie und Gesundheit zwischen Europa und Indien im Rahmen des europäisch-indischen Netzwerkes (ERA-NET) New INDIGO.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Indien ist eine wichtige Aufgabe in der internationalen Wissenschaftspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund wurde das europäisch-indische Konsortium New INDIGO (Initiative for the Development and Integration of Indian and European Research) gebildet, das Forschungs-Kooperationen zwischen europäischen Staaten und Indien intensivieren soll.
Eines der Ziele von New INDIGO ist es, die innerhalb Europas existierenden bilateralen Ansätze der Zusammenarbeit zu bündeln und damit zur angestrebten Integration des Europäischen Forschungs-raums ("European Research Area", ERA) und seiner internationalen, auch auf Drittstaaten ausge-richteten Dimension beizutragen. Ein Instrument zur Erreichung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten und Indien ist die Initiierung eines europäisch-indischen Pro-gramms zur Forschungsförderung, welches auch langfristig die Zusammenarbeit zwischen dem Eu-ropäischen Forschungsraum (ERA) und indischen Partnerorganisationen fördern soll.
Das Networking Pilot Programme (NPP) von New INDIGO soll europäischen und indischen Wissen-schaftlern die Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an einen Thema in der biotechnologischen For-schung im Bereich Gesundheit geben.
Die folgenden Länder fördern die multilateralen Forschungsprojekte im Rahmen des NPP von New INDIGO:
Deutschland | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
Frankreich | National Center for Scientific Research (CNRS) Ministry of Higher Education and Research (MESR) Ministry of Foreign and European Affairs (MAEE) |
Indien | Department of Biotechnology (DBT) |
Niederlande | Netherlands Organisation for Scientific Research (NWO) |
Österreich | Federal Ministry of Science and Research (BMWF) |
Portugal | Foundation for Science and Technology (FCT) |
Türkei | The Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK) |
Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilneh-menden Ländern vereinbart. Alle Partner haben den in der Absichtserklärung aufgeführten Zielen und Umsetzungen des New INDIGO Programms zugestimmt. Für die Umsetzung der nationalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zu-wendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwen-dungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Ziel der Fördermaßnahme ist es, europäisch-indische Forschungsvorhaben durch den Austausch von Wissenschaftlern und durch Workshops in der biotechnologischen Forschung im Bereich Gesundheit zu unterstützen, um damit multinationale wissenschaftliche Zusammenarbeit in diesen Forschungs-feldern zu initiieren oder bereits bestehende Zusammenarbeit zu stärken.
Das Programm deckt ein Spektrum an Themen innerhalb der biotechnologischen Forschung in der Gesundheit ab. Ein Forschungsnetz soll sich auf eine Fragestellung konzentrieren, die gemeinsam durch das Netz dargestellt und bearbeitet wird.
Anträge zu den drei in der Folge genannten Forschungsfeldern im Bereich Gesundheit sind möglich:
- Biomarker und Diagnostik
- Bioinformatik
- Strukturbiologie
Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer Forschungsprojekte gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag zu den genannten Forschungsfeldern erwartet werden kann und die die Bedeutung eines transnationalen Ansatzes berücksichtigen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen sowie staatliche und nicht-staatliche Hochschulen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
KMU können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Nur transnationale Forschungsprojekte können gefördert werden. Jeder Projektantrag muss ein Mi-nimum von zwei europäischen und einem indischen Partner aus den sieben oben genannten am Programm teilnehmenden Ländern umfassen.
Sowohl auf europäischer, als auch auf indischer Seite ist je ein Koordinator zu benennen. Die beiden Koordinatoren repräsentieren das Projekt nach außen hin und sind für die internen Management-prozesse verantwortlich. Für die elektronische Einreichung des Projektantrags ist einer der beiden Koordinatoren, genannt "Principal Coordinator", verantwortlich. Unabhängig davon bleiben deut-sche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtpro-jekt die verantwortlichen Ansprechpartner für das Internationale Büro des BMBF.
Forschergruppen aus Ländern, die nicht an diesem Programm teilnehmen, können in den Projekten als Partner auftreten, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Forscherinnen und Forschern schriftlich in Form eines "Letter of Commitment" zu belegen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von in der Regel 2 Jahren gewährt. Als Projektbeginn wird September 2010 anvi-siert.
Die Förderung eines Verbunds im NPP von New INDIGO sieht grundsätzlich die folgenden Förderin-strumente vor:
a) Austausch zwischen europäischen und indischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
b) Workshops
c) Andere Kosten
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und ver-gleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Grundsätzlich n i c h t übernommen oder bezuschusst werden
- Personalkosten
- die übliche Grundausstattung.
a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Reisekosten vom Abreiseort bis zum Ort des Projektpartners werden grundsätzlich vom entsen-denden Land übernommen. Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten Reise-kosten (Economy Class / Bahnfahrt 2. Klasse).
Für Visa nach Indien anfallende Gebühren sowie Kosten für Impfungen, die vom Auswärtigen Amt für Indien offiziell empfohlen sind, werden ebenfalls übernommen.
Das Tagegeld wird für den Austausch innerhalb Europas grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Aufenthalte von europäischen Wissenschaftlern in Indien bzw. von indischen Wissen-schaftlern in Europa werden vom gastgebenden Land übernommen.
Von deutscher Seite erhalten indische Wissenschaftler die folgenden Tagegelder:
- Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von maximal zwei Monaten mit festste-henden Pauschalen in Höhe von € 104 / Tag bzw. € 2.300 / Monat bezuschusst. Für einzel-ne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 77 / Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
Deutsche Wissenschaftler erhalten für Aufenthalte in europäischen Partnerländern für das jeweilige Zielland vorgesehene Tagegelder. Weitere Informationen erhalten Sie über angegebenen Kontakt-personen des Internationalen Büros des BMBF.
b) Workshops
Für die Durchführung von Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung von Gästen, des Transfers in Deutschland, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezu-schusst. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a)) gezahlt.
c) Andere Kosten
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Fällen und in begrenztem Umfang möglich.
5 Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Während die Vorhabensbeschreibung eines Verbundprojektes von den Teilprojektleitern aus den unterschiedlichen Ländern gemeinschaftlich eingereicht wird, erfolgt die Förderung der erfolgrei-chen Verbünde getrennt nach Teilprojekten durch die jeweilige Förderorganisation, bei der die Mit-tel beantragt werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dörte Merk
E-Mail: doerte.merk(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-442
Fax: 02 28-38 21-444
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Silke Kraus
E-Mail: silke.kraus(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-446
Fax: 02 28-38 21-444
5.2 Förderverfahren
5.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabensbeschreibungen
Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat New INDIGO ein Sekretariat etabliert, das Informationen für Antragsteller im NPP von New INDIGO gibt und mit der Abwicklung der För-dermaßnahme bis zum Abschluss des Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderent-scheidungen bleiben die nationalen Einrichtungen.
Laura Lancée
New INDIGO Networking Pilot Programme Secretariat (NPP Secretariat)
Netherland Organisation of Scientific Research
Laan van Nieuw-Oost Indië
2509 AC Den Haag
Tel.: +310703 440711
E-Mail: l.lancee(at)nwo.nl
Antragsunterlagen:
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es ist jedoch nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbe-ziehung externer Gutachter vorgesehen.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems "PT-Outline" des PT-DLR zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.newindigo.eu/npp/
Erste Stufe - Skizzeneinreichung:
Um dem NPP Secretariat einen Überblick über Zahl und Themenbreite der Anträge zu geben, ist zunächst eine Antragsskizze auf elektronischem Wege über PT-Outline einzureichen.
Im Wesentlichen sollen Informationen zu den potenziellen Netzpartnern sowie zur thematischen Orientierung des Antrags gegeben werden. Die eingereichten Skizzen sind kein Gegenstand inhaltli-cher Prüfung, werden jedoch auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin geprüft.
Die Skizze ist in englischer Sprache durch den verantwortlichen "Principal Coordinator"
bis zum 08. März 2010, 12:00 Uhr (MEZ) elektronisch einzureichen.
Eine Einreichung in Papierversion ist nicht vorgesehen.
Die erfolgreiche Einreichung einer Skizze stellt die Voraussetzung für die weitere Teilnahme an dem Antragsprozess dar. Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Zweite Stufe - Einreichung der ausgearbeiteten Anträge:
Die Anträge sind durch den "Principal Coordinator" beim NPP Secretariat
bis zum 19. April 2010, 12:00 Uhr (MEZ) elektronisch einzureichen
Eine Einreichung in Papierversion ist nicht vorgesehen.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Sunay Basyigit
Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
IKT-Service
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Telefon: +49 30 67055-705
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für beide Antragsschritte benötigten Informationen können im Detail den "Guidelines for Appli-cants" entnommen werden (auf der Website http://www.newindigo.eu/npp/).
Kooperationsabkommen:
Für die zweite Phase des Antragsverfahrens wird dringend empfohlen, vor Projektbeginn mit allen Teilnehmern an einem Forschungsnetz ein Kooperationsabkommen abzuschließen, um Verantwort-lichkeiten im Projekt, die zugesicherte Teilnahme der Partner, geistige Eigentumsrechte etc. festzuhalten.
Begutachtungsverfahren:
Das gemeinsame NPP Secretariat wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Partnern, sowohl in der ersten Antragsphase die Skizzen als auch der zweiten Antragsphase die ausgearbeiteten Anträ-ge auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Anträge, die diesen Vorgaben nicht ent-sprechen, werden zurückgewiesen. In Ausnahmefällen werden einzelne Anträge zur Überarbeitung an die Projektkoordinatoren zurückgesandt. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den Guidelines for Applicants festgehalten, die auf der New INDIGO Website (http://www.newindigo.eu/npp/) zu finden sind.
Der Begutachtungsprozess wird unter Hinzuziehung eines international besetzten Gutachterkreises erfolgen, der eine Rangliste der Anträge erstellt.
Die gemeinschaftlich vorgelegten, ausgearbeiteten Anträge werden unter Beteiligung der nachfol-gend genannten Evaluationskriterien bewertet:
- Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes
- Management, Transnationalität und Zusammenarbeit
- Potenzielle Wirkung und erwartete Ergebnisse des Projekts
Besonderes Augenmerk wird neben der wissenschaftlichen Qualität des Antrages auf die Qualität der geplanten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und den Mehrwert der Ver-bundszusammenarbeit gelegt.
Weitere Details zur Ausschreibung und zu den Evaluationskriterien sind in den "Guidelines for Ap-plicants" beschrieben, die auf der New INDIGO Website (http://www.newindigo.eu/npp/) zu finden sind.
Basierend auf den Empfehlungen des Gutachterkreises werden die Zuwendungsgeber die für eine Förderung geeigneten kooperativen Vorhaben auswählen und das Förderverfahren für die Forscher aus ihren jeweiligen Ländern einleiten. Die einzelnen Forschergruppen der bewilligten Verbundpro-jekte werden von den entsprechenden nationalen Zuwendungsgebern direkt gefördert.
Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl von der das NPP koordinierenden Stelle von New INDIGO schriftlich informiert.
5.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge
Mit den ausgewählten Antragsstellern wird das Internationale Büro des BMBF im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.
6 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14. Dezember 2009
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Stienen