zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Indonesien
Gemeinsame deutsch-indonesische Ausschreibung
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR e. V.) und das Ministerium für Forschung und Technologie (RISTEK) der Republik Indonesien fördern die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen Deutschland und Indonesien.
Schwerpunkt der Aktivitäten sind Mobilitätsmaßnahmen zur Anbahnung gemeinsamer Projekte und Initiativen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Priorität haben Anträge in folgenden Bereichen:
- Biotechnologie (Landwirtschaft und Gesundheitswissenschaft)
- Geowissenschaft und Meereskunde
- Energie
3 Zuwendungsempfänger
3.1 Auf deutscher Seite:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).<link countries themes nc beitrag>*
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
3.2 Auf indonesischer Seite:
Antragsberechtigt sind Forscher von allen universitären, staatlichen und nichtstaatlichen Forschungseinrichtungen und -organisationen sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Indonesien, sofern es sich bei diesen Personen um Staatsbürger der Republik Indonesien handelt. Die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden und Postdocs) gehört zu den wichtigsten Auswahlkriterien.
4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
4.1 Auf deutscher Seite:
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
4.2 Auf indonesischer Seite:
Die Zuwendungen werden jährlich für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren gewährt. Die Mittel sind ausnahmslos jeweils zwischen dem 1. April und dem 1. November der Jahre 2011 und 2012 zu verwenden. Danach verfallen die nicht verausgabten Mittel.
4.3 Allgemeines:
Laufzeit: zwei Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr.
Die im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgewählten Projekte haben generell eine Laufzeit von zwei Jahren, wobei die Förderung für das zweite Jahr vom Erfolg des Projektes im ersten Jahr abhängt.
Die Zuwendungen für den indonesischen Teil des Projekts werden von RISTEK und für den deutschen Teil vom Internationalen Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR) in Bonn bereitgestellt.
Die Mittel werden für Gastaufenthalte (Mobilitätsförderung) in Verbindung mit den genehmigten Projektteilen unter folgenden Bedingungen gewährt:
Austausch von Experten und hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlern.
Förderung durch das Internationale Büro des BMBF:
Für deutsche Projektwissenschaftler werden ausschließlich Reisen und Aufenthalte im Ausland übernommen:
- Es kann pro Projekt nur eine Reise pro Haushaltsjahr gefördert werden.
- Tagegelder: Der Aufenthalt in Indonesien wird für eine Dauer von maximal sieben Tagen pro Person/Wissenschaftler mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 94 €/Tag bezuschusst. Generell sollte der Aufenthalt von kurzer Dauer sein.
Weitere Aufwendungen, wie z. B. Versicherungen und Flughafengebühren, sind vom entsendenden Institut oder Unternehmen zu tragen.
- Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort zum Ort des Partners, finanziert vom IB des BMBF.
Förderung durch RISTEK:
- Generell sollte der Aufenthalt von kurzer Dauer sein. RISTEK übernimmt die Aufwendungen für maximal sieben Tage pro Person/Wissenschaftler in Deutschland und für insgesamt bis zu sechs Personen (d. h. eine Person pro Projekt, insgesamt sechs Projekte). Gefördert wird Tagegeld für bis zu sieben Tage auf Grundlage des gemäß des vom indonesischen Finanzministerium festgelegten Pauschalbetrags sowie möglicher anderweitiger Absprachen mit dem Ministerium.
- Für indonesische Antragsteller aus staatlichen Einrichtungen bezieht sich die Förderung des RISTEK nur auf internationale Economy-Flüge, Zu- und Abgang zum indonesischen Ausgangsflughafen sowie auf Visagebühren in Verbindung mit der Teilnahme am Forschungsprojekt.
5 Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt (s. u.).
Anfragen und Projektanträge sind an die unten angegebenen Ansprechpartner zu richten. Alle eingegangenen Anträge werden von beiden Seiten unabhängig voneinander begutachtet und bearbeitet.
Indonesische Seite:
Mr. Ruben Silitonga
Deputy Director
International Science and Technology Networking Unit, TheMinistry of Research and Technology (RISTEK)
BPPT Building II, 6th Floor
Jl.M.H. Thamrin 8
JAKARTA 10340
INDONESIEN
Telefon: 00 62 - 21 31 69 197
Telefax: 00 62 - 21 31 01 728
E-Mail: ruben(at)ristek.go.id; nisa(at)ristek.go.id;
amir(at)ristek.go.id
cc: nada(at)ristek.go.id;
syamsa(at)ristek.go.id
http://www.ristek.go.id
Deutsche Seite:
Dr. Shilpi Saxena
Internationales Büro des BMBF (IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 BONN
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-4 10
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-4 44
E-Mail: shilpi.saxena(at)dlr.de
http://www.internationales-buero.de
http://www.kooperation-international.de
Administrative Ansprechpartnerin beim Inter-nationalen Büro des BMBF:
Frau Paria Yousefi
E-Mail: paria.yousefi(at)dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-4 16
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bis spätestens 1. Oktober 2010
Anträge für gemeinsame Projekte sind bei den beiderseits für die Durchführung zuständigen zentralen Stellen einzureichen. Berücksichtigt werden nur Anträge, die in beiden Ländern vorgelegt wurden.
Auf deutscher Seite:
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "ewa" des IB zu nutzen, das im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung steht:
Anbahnungsprojekte: http://www.ewa.internationales-buero.de/IB_EWA_WTZ4.pdf
Bitte füllen Sie bei den Kosten lediglich das Feld "Besuch deutscher Experten bei den ausländischen Projektpartnern" aus, da dieses Feld sowohl die Reise als auch den Aufenthalt beinhaltet.
Parallel zur elektronischen Antragstellung sollten die Antragsteller einen unterschriebenen Papierausdruck des endgültigen Antrags (der mittels des elektronischen Antragssystems erstellt wurde) per Post (rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist) bis 1. Oktober 2010 an unten angegebene Anschrift senden (Anschrift für Vorlage auf deutscher Seite s. 5.1).
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung (nur für Anträge aus Deutschland) wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-734
Auf indonesischer Seite:
Der Vizeminister für Forschung, Wissenschaft und Technologie (RISTEK) fordert zur elektronischen Antragstellung (sowie zur Vorlage eines unterschriebenen Papierausdrucks) an den Direktor für Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie in englischer Sprache auf.
Elektronische Antragstellung für Indonesien:
http://www.ristek.go.id/?module=File&frame=Pengumuman/2010/mobility/mobility_program.html
Der gemeinsame Antrag für ein wissenschaftliches Kooperationsprojekt ist unter Nutzung eines speziellen Formulars in vierfacher Ausfertigung beim Programmsekretariat einzureichen.
Die Projekte werden nach Billigung durch die Regierungen und gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften der Gastländer und der Länder, die Mittel bereitstellen, durchgeführt.
Näheres dazu finden Sie auf folgenden Internetseiten: www.internationales-buero.de und www.ristek.go.id
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung für deutsche und indonesische nationale Programme sowie für multinationale Programme (z. B. EU-Programme)
- Anbahnung neuer Projekte von beiderseitigem Nutzen in angewandten Wissenschaftsbereichen; Gründe für die Zusammenarbeit
- Qualität und Originalität des Forschungsansatzes
- Qualifikation des Antragstellers und Verfügbarkeit der erforderlichen Infrastruktur
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern
- Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich am 30. November 2010 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.
5.3 Voraussichtliche Projektergebnisse
Die geförderten Kooperationsprojekte sollten die Partner in die Lage versetzen, einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, die praktisch anwendbar sind. Alle Publikationen und Patente aus diesen Projekten müssen in Zusammenarbeit zwischen indonesischen und deutschen Wissen-schaftlern entstanden sein.
5.4 Zeitplan
Frist für die Einreichung der Anträge - 1. Oktober 2010
Förderbescheid an die Antragsteller - voraussichtlich 30. November 2010
Beginn des Projekts/ der Förderung - voraussichtlich 1. Februar 2011 auf deutscher Seite;
1. April bis 1. November 2011-2012 auf indonesischer Seite.
6 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 6. September 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Andreas Kirchner
* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm