StartseiteLänderAsienIsraelZentrales Innovationsprogramm Mittelstand - 11. Deutsch-Israelische Ausschreibung für gemeinsame FuE Projekte

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - 11. Deutsch-Israelische Ausschreibung für gemeinsame FuE Projekte

Stichtag: 29.11.2018 Programmausschreibungen

Deutschland und Israel veröffentlichen eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) mit Schwerpunkt auf der Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren in allen technologischen Bereichen und Anwendungsgebieten.

Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Israel und Europa verfügen. Die Projektpartner bewerben sich um die Auszeichnung des FuE-Projekts mit dem EUREKA-Status, dem Label des europaweiten Netzwerks für marktorientierte FuE.

ISERD - die ministeriumsübergreifende Israelische Abteilung für Zusammenarbeit mit der EU zum Rahmenprogramm und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame Projekte von Seiten des OCS (Büro des Beauftragten für Wissenschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Israel) beziehungsweise des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des BMWi.

Diese Ausschreibung wird gemeinsam mit und gemäß den Verfahren der EUREKA-Forschungsinitiative durchgeführt (www.eureka.dlr.de)

ISERD und das BMWi (unterstützt durch das EUREKA-Büro des BMBF und die AiF Projekt GmbH) stehen den Projektpartnern in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen, in der Evaluierungs- und in der Monitoring Phase hilfreich zur Seite. Darüber hinaus werden ISERD und das EUREKA-Büro beim EUREKA-Antragsverfahren und beim Erwerb des EUREKA Labels Unterstützung leisten sowie das jeweilige EUREKA Projekt begleiten.

Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein, gemeinsame Vorschläge für industrielle Forschungs- und Entwicklungs-Projekte bis zum 29. November 2018 im Einklang mit dem folgenden Verfahren einzureichen.

Gemäß den Vorgaben von EUREKA finanzieren die Projektteilnehmer ihre Kosten aus eigenen Mitteln, aus Mitteln des Kapitalmarktes oder den anwendbaren nationalen, regionalen oder internationalen Förderprogrammen.

Projektinhalt und Evaluierung für die Beantragung nationaler Finanzmittel

Die zu erwartenden Projektergebnisse müssen zu marktwirksamen Innovationen (neue kommerzielle Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen) mit ziviler Anwendung beitragen. Projektvorschläge müssen die folgenden Leitlinien berücksichtigen:

  • Zu den Partnern müssen mindestens ein israelisches und ein deutsches Wirtschaftsunternehmen gehören: Die Beteiligung von Forschungseinrichtungen / Universitäten als weitere Teilnehmer oder Unterauftragnehmer laut Finanzierungsbestimmungen des jeweiligen Landes ist willkommen.
  • Es können auch Unternehmen und/oder Hochschulen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner unterliegt den Teilnahmebedingungen von EUREKA sowie den Finanzierungsverfahren der Herkunftsländer dieser Partner.
  • Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer der beiden Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche etc.).
  • Das Projekt soll auf die Beiträge aller Teilnehmer aus allen beteiligten Ländern hinweisen.

Partner, deren FuE-Projekt im Rahmen einer Kooperation die oben genannten Kriterien erfüllt, können sich auf diese Ausschreibung gemäß den geltenden nationalen Gesetzen, Bestimmungen, Vorschriften und Verfahren bewerben.

Das in englischer Sprache vollständig ausgefüllte EUREKA-Projektantragsformular (www.eurekanetwork.org/project-application inkl. „Guidelines“ mit Bearbeitungshinweisen) muss
bis zum 29. November 2018 sowohl bei ISERD in Israel als auch beim EUREKA-Büro in Deutschland eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden. Beide Stellen beraten und unterstützen die nationalen Antragsteller zu Fragen rund um EUREKA.

Das Formular muss von allen teilnehmenden Unternehmen rechtswirksam unterzeichnet sein. Die Unterschriften müssen eingescannt und zusammen mit dem EUREKA-Antrag als Bestandteil des Antrags elektronisch übermittelt werden. Es wird empfohlen, in der Phase der Antragsvorbereitung bzgl. der Förderkriterien Kontakt mit OCS in Israel bzw. der AiF Projekt GmbH in Deutschland aufzunehmen.

Die EUREKA-Projektanträge werden von ISERD in Israel und vom EUREKA-Büro in Deutschland geprüft.

Gleichzeitig werden die EUREKA-Antragsteller dazu aufgefordert, ihre jeweiligen nationalen Förderanträge spätestens bis zum 29. November 2018 gemäß den betreffenden nationalen Verfahren zu stellen (www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte). Der Kontakt mit den jeweiligen nationalen Ansprechpartnern vor Antragseinreichung wird dringend empfohlen. Jedes Land unterstützt seine antragsberechtigten Teilnehmer im Rahmen von EUREKA. Der finale EUREKA-Status wird dann erteilt, wenn die Finanzierung der Teilanträge aller Projektpartner gesichert ist.

Vor Antragstellung wird allen deutschen Antragstellern empfohlen eine Projektskizze zum angestrebten Kooperationsprojekt beim Projektträger AiF Projekt GmbH einzureichen, um einen qualitativ hochwertigen Projektantrag im ZIM sicher zu stellen.

Die Finanzierungsbedingungen und die Kriterien der Förderfähigkeit sind in den beteiligten Ländern verschieden. Aktuelle Hinweise in Bezug auf bilaterale Vorhaben in Bildung und Forschung finden Sie unter http://www.bmbf.de/de/1531.php.

Zusammenfassend werden die wesentlichen Aspekte der Finanzierungs- und Förderkriterien wie folgt erläutert:

Deutschland

Antragsberechtigt sind alle deutschen KMU mit bis zu 499 Beschäftigten (oder Konsortien derartiger Unternehmen), die FuE-Aktivitäten zur Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer technischen Dienstleistung - auch mit Beteiligung von Forschungseinrichtungen / Universitäten - planen. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich bestimmter Technologien oder Branchen. Unter www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte/download-kooperationsprojekte-zim-ab-2015 finden Sie Einzelheiten zu den Kriterien. Der Antrag muss gemäß den ZIM-Bestimmungen gestellt werden; so muss er u.a. in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Förderung besteht in einem an bestimmte Bedingungen geknüpften Zuschuss in Höhe von maximal 55 % der Projektkosten, die auf 380.000 € pro Partner begrenzt sind. ZIM-Antragsformulare finden Sie hier.

Die endgültige Förderzusage erfolgt durch die AiF Projekt GmbH. Der Beginn auf eigenes Risiko ist nach Bestätigung des Antragseingangs durch die AiF Projekt GmbH möglich. Wir empfehlen, sich mit der AiF Projekt GmbH vor der Antragstellung in Verbindung zu setzen, um offene Fragen zu klären.

Israel

Bewerben können sich israelische, forschungstreibende Unternehmen, die im Rahmen von ein- oder mehrjährigen Programmen Know-how, Verfahren oder Methoden für die Herstellung eines neuen Produktes, einer neuen Anwendung, einer technologiebasierten Dienstleistung oder eines Verfahrens entwickeln. Das Produkt muss über ein großes Potenzial für Verkäufe ins Ausland verfügen. Forschungseinrichtungen oder sonstige Teilnehmer können sich als Unterauftragnehmer eines Unternehmens bewerben. Die Förderung erfolgt in Form eines an bestimmte Bedingungen geknüpften Zuschusses, der in der Regel maximal 50 % des förderfähigen FuE-Budgets (plus regionale Anreize für Unternehmen, die sich in einer „Entwicklungszone“ befinden) beträgt. Weitere Einzelheiten zu den Zuschüssen und zur Zahlung von Lizenzgebühren finden Sie auf der OCS-Internetseite: www.economy.gov.il/RnD/pages/default.aspx

Quelle: AiF Projekt GmbH Redaktion: von Georg Nagel Länder / Organisationen: Eureka Israel Themen: Förderung Innovation

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