Das Stipendium beträgt zurzeit monatlich 2.400 Euro. Zur Deckung der Flugkosten für die Hin- und Rückreise von Deutschland nach Japan erhält die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eine Pauschale in Höhe der Kosten eines günstigen Economy Fluges. Fahrtkosten innerhalb Japans können in der Regel nicht erstattet werden. Eltern erhalten für mitreisende Kinder eine Zulage von zurzeit monatlich 300,- Euro pro Kind.
Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums sind: Einschreibung in einem Promotionsstudiengang, Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum zur Promotion eingeschrieben sein. Für das Forschungsvorhaben müssen erforderliche Kenntnisse der japanischen und gegebenenfalls der englischen Sprache vorhanden sein.
Anträge auf die Gewährung eines Stipendiums sind an den Direktor des Deutschen Instituts für Japanstudien Tokyo zu richten. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen sich über die Forschung am Institut vorab informieren und nehmen während ihres Aufenthalts an den regelmäßigen Institutsmeetings teil und stellen dort zu Beginn auch ihr Forschungsvorhaben vor. Die Ergebnisse referieren sie gegen Ende ihres Aufenthalts. Spätestens drei Monate nach Ablauf der Stipendienzeit reichen sie einen ausführlichen schriftlichen Abschlussbericht über ihre Forschungsarbeit ein.
Der Arbeitsort während des Stipendiums ist in der Regel das DIJ.