Thema der zweitätigen Konferenz ist der Vergleich der Strafrechtsentwicklung in Japan, Polen und Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Expansion des Strafrechts, des Strafprozessrechts, des Konzepts des Fahrlässigkeitsdelikts und des Medizinstrafrechts. „Die enge Verbindung von deutschem, polnischem und japanischem Strafrecht hat eine lange Tradition. Die polnische und die japanische Strafrechtsordnung orientieren sich an der deutschen Rechtsordnung, teilweise wurde diese auch direkt übernommen”, so Prof. Dr. Jan C. Joerden, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder).
Die Tagung wird finanziell unterstützt von der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Haniel-Stiftung. Die Organisation liegt in den Händen des Lehrstuhls für Strafrecht der Adam Mickiewicz-Universität (Prof. Dr. A. J. Szwarc), des Lehrstuhls für Strafrecht der Europa-Universität Viadrina (Prof. Dr. J. C. Joerden) und des Lehrstuhls für Strafrecht der Kansai-Universität Osaka (Prof. D. K. Yamanaka).
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