Die von 38 Förderorganisationen gemeinsam herausgebene transnationale Bekanntmachung EP PerMed Joint Transnational Call 2024 (JTC2024) bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung. Für die Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien beziehungsweise die Richtlinien der jeweiligen Förderorganisationen. Der JTC2024 wird von der Europäischen Union (EU) kofinanziert und vom EP PerMed Joint Call Secretariat koordiniert.
Gefördert wird eine begrenzte Anzahl von transnationalen und interdisziplinären Forschungsverbünden, die darauf abzielen, neuartige Zielmoleküle für Ansätze der personalisierten Medizin (PM) zu identifizieren oder zu validieren. Je nach Entwicklungsstand können sich die Projektskizzen auf einen der folgenden Ansätze konzentrieren:
- Identifizierung neuartiger Zielmoleküle zur Entwicklung eines konkreten, umsetzbaren PM-Ansatzes in Kombination mit Forschung zu therapiebestimmenden oder therapiebegleitenden Biomarkern (Companion Diagnostics), ausgehend von einer klar umschriebenen biologischen/klinischen Hypothese. Antragstellern wird empfohlen, vorhandene klinische Daten als Grundlage für die Targetidentifizierung zu nutzen.
- Weitere Entwicklung oder Validierung bereits bekannter, aber noch nicht etablierter Zielmoleküle für einen PM-Ansatz, einschließlich Forschung zu therapiebestimmenden oder therapiebegleitenden Biomarkern (Companion Diagnostics). Dazu zählen sowohl die Validierung in vitro und in Tiermodellen (Proof-of-Principle-Studien), frühe Pharmakologie- und Toxizitäts-Tests sowie, falls machbar, explorative klinische Studien zum Nachweis der klinischen Einsetzbarkeit (Proof-of-Concept-Studien).
Es können nur explorative klinische Studien mit einer geringen Zahl an Patientinnen und Patienten beziehungsweise Probanden gefördert werden, die auf den Nachweis der therapeutischen Beeinflussbarkeit des untersuchten Zielmoleküls oder den Nachweis seiner klinischen Einsetzbarkeit abzielen. Klinische Studien, die eine größere Anzahl von Patientinnen und Patienten einschließen, zum Beispiel zum Wirksamkeitsnachweis neuer Arzneimittel, sind nicht Gegenstand der Förderung.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Jeder transnationale Verbund muss mindestens drei Partner aus drei EU Mitgliedsstaaten oder Assoziierten Ländern beinhalten, deren Förderorganisationen bei dieser Bekanntmachung teilnehmen. Alle drei Institutionen müssen rechtlich voneinander unabhängig sein. Innerhalb eines Verbunds dürfen sich maximal zwei Partner aus demselben Land beteiligen. Für das BMBF sowie für einige weitere Förderorganisationen ist die Zahl antragsberechtigter Partner pro Verbund auf einen Partner limitiert.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem EP PerMed Joint Call Sekretariat, das bei der Nationalen Forschungsagentur Frankreichs (ANR) angesiedelt ist, durch den Verbundkoordinator bis spätestens 5. März 2024 zunächst Projektskizzen vorzulegen.