Änderung der Bekanntmachung vom 13. August 2018 (Bundesanzeiger vom 17.08.2018)
Die Bekanntmachung vom 24. April 2017 (BAnz AT 02.05.2017 B7) wurde wie folgt geändert:
Nummer 8 wird neu gefasst: "Diese Richtlinie ist vom 3. Mai 2017 bis zum 30. September 2021 gültig."
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Das unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission arbeitende Netzwerk konnte rund 27 Millionen Euro zur Forschungsförderung mobilisieren. Die Partnereinrichtungen haben ihre erste transnationale LEAP-Agri-Bekanntmachung zur Ernährungssicherung in Afrika veröffentlicht.
Projektanträge zur LEAP-Agri Bekanntmachung sollten sich auf die folgenden drei Hauptthemen konzentrieren:
- Nachhaltige Intensivierung,
- Landwirtschafts -und Nahrungsmittelsysteme für die Ernährung und
- Ausbau und Weiterentwicklung von Agrarmärkten und –handel.
Die Skizzen müssen bis zum 15. Juni 2017 um 14:00 Mitteleuropäische Zeit (MEZ) eingereicht werden. Mehr Informationen einschließlich der Anleitung zur Einreichung eines Projektantrages können hier abgerufen werden.
Projekträger in Deutschland sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Die Vorgaben zur Einreichung von Skizzen und Anträgen finden Sie auf der Webseite von LEAP-Agri. Es gelten die Vorgaben der transnationalen Bekanntmachung auf der LEAP-Agri-Webseite.
Die im Rahmen von LEAP-Agri geförderten Projekte sollen einen Beitrag zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDG - "Sustainable Development Goals") leisten. Die Bekanntmachung fokussiert sich hauptsächlich auf SDG-Ziel 2 "Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern", aber auch auf SDG-Ziel 12 "Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen".