Mit den Reisebeihilfen sollen die beruflichen Chancen für Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Qualifikationsphase verbessert werden. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in mindestens zwei und bis zu drei Gastländern der Institute und Außenstellen der MWS bzw. dem Richard Koebner Minerva Center for German History durch. Die Beihilfen haben eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Aufenthalte (maximal ein Monat pro Gastland, auch ein kürzerer Aufenthalt ist möglich) dienen der Recherche insbesondere in Bibliotheken oder Archiven. Es wird erwartet, dass transnationale oder transregionale Studien entstehen, die der Forschung neue und originelle Impulse verleihen. Die Forschungsaufenthalte sollen innerhalb von 12, maximal aber innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.
Reisebeihilfen können beantragt werden für folgende Länder: Ägypten, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Israel, Italien, Japan, Libanon, Litauen, Polen, Russland, Senegal, Tschechische Republik, Türkei, USA.
Die Förderung umfasst die Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise sowie Tagessätze in Form von Pauschalen, deren Höhe je nach Zielland variiert. Je nach Aufenthaltsort und Verfügbarkeit ist die kostengünstige Unterbringung in einem Gästezimmer des Instituts möglich.
Kontakt:
Hanna Pletziger
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Förderung
Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Rheinallee 6
53173 Bonn
Tel.: +49 (0)228 37786-38
E-Mail: pletziger(at)maxweberstiftung.de