Die Förderung wird jedem Partner von seiner entsprechenden nationalen / regionalen Fördereinrichtung gemäß den jeweiligen Regeln gewährt. Art und Höhe der Förderung sind je nach Land verschieden, da es sich nicht direkt um ein Förderprogramm, sondern um die Verknüpfung verschiedener Programme aus den einzelnen teilnehmenden Ländern handelt (in Deutschland: ZIM-Kooperationsprojekte). An der aktuellen Ausschreibung teilnehmende Partner sind Belgien (Flandern und Wallonien), Kanada (Alberta), Deutschland, Luxemburg, Russland, die Tschechische Republik und die Türkei sowie ggf. Österreich (noch nicht bestätigt, Stand Juni 2019).
Minimal müssen zwei KMU aus zwei beteiligten Ländern kooperieren. Aus Ländern, aus denen mindestens ein Unternehmen beteiligt ist, können je nach nationalen Regeln als Partner oder Auftragnehmer auch Forschungseinrichtungen beteiligt werden.
IraSME-Anträge sind bis zum 25. September 2019 an das IRASME-Koordinierungsbüro zu richten. Weiterhin sind nationale / regionale Anträge an die jeweils zuständigen Fördereinrichtungen unter Beachtung derer Richtlinien zu senden. Deutschen ZIM-Antragstellern wird empfohlen, vor Antragstellung eine Projektskizze zum angestrebten Kooperationsprojekt beim Projektträger einzureichen, um einen qualitativ hochwertigen Antrag im ZIM sicherzustellen.