Im Wintersemester 2010/2011 startete der gemeinsame Masterstudiengang „Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht (LL.M. Köln/İstanbul)“. Dieser Studiengang wird von den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universität zu Köln und der İstanbul Bilgi Üniversitesi angeboten.
Der Studiengang ist sowohl in Deutschland als auch in der Türkei zertifiziert worden. Es handelt sich um den ersten und bisher einmaligen deutsch-türkischen Masterstudiengang der Rechtswissenschaften, bei dem ein gemeinsamer Titel der beiden Universitäten verliehen wird. Programmbeauftragte des Masterstudiengangs sind Prof. Dr. Heinz- Peter Mansel, Köln und Frau Prof. Dr. Assoc. Atamer, İstanbul.
Die elf ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Jahrgangs, benannt nach dem „Vater des türkischen Handelsrecht“, Herrn Prof. Dr. Ernst Hirsch, sind hochqualifizierte Juristinnen und Juristen mit mindestens dem ersten juristischen Examen aus Deutschland oder der juristischen "Lisans" aus der Türkei. Durch diese duale Ausbildung in Köln und Istanbul wird gewährleistet, dass die Absolventinnen und Absolventen die erforderliche Spezialisierung nicht nur im türkischen, sondern in der Kombination zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht erreichen. Sie erwerben so eine besondere Zusatzqualifikation, die sie aus der Gruppe der anderen "Wirtschaftsjuristen" heraushebt. Die Türk-Alman Ticaret ve Sanayi Odası / Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer vermitteln Unternehmenspraktika, die so den nötigen Praxisbezug herstellen. Das Thema der Masterarbeit kann zudem mit Bezug zum Praktikum festgelegt werden, wodurch die Orientierung der Masterarbeit an praktischen Problemen erreicht wird.
In Istanbul findet nun die erste offizielle Feier anlässlich der erfolgreichen Einführung des deutsch-türkischen rechtswissenschaftlichen Master-Studienganges, zu der der Dekan der Istanbul Bilgi Universität, Herr Prof. Dr. Tarhanlı, einlädt. Der NRW-Wirtschaftsminister, Herr Harry K. Voigtsberger hat hierzu sein Kommen angekündigt.
Der Name für den zweiten Jahrgang steht bereits fest und soll nach der ersten im Jahre 1927 in der Türkei zugelassenen Rechtsanwältin, nach Süreyya Ağaoğlu, benannt werden. Interessierte mit einem deutschen oder nicht in der Türkei erworbenen juristischen Studienabschluss können sich bis zum 15. Juli 2011 an der Universität zu Köln bei Herrn Prof. Dr. Mansel, ZIB Jura, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln, bewerben.
Ort: Santral Kampus
Eski Silahtarga Elektrik Santrali
Kazim Karabekir Cad. No: 2/13
34060 EyÃŒp Istanbul
http://www.bilgi.edu.tr/pictures/2007/08/08/2007_08_08_santral_kroki.gif
Wann: 10. Juni 2011 um 17 Uhr
Kontakt
Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
D-50923 Köln
Tel.: +49-(0)221 - 470 - 2228
Fax: +49-(0)221 - 470 - 5129
E-Mail: hp.mansel(at)uni-koeln.de, Sekr.: ipr-institut(at)uni-koeln.de
Web: http://www.ipr.uni-koeln.de, http://www.iprax.de/
Verantwortlich:
Dr. phil. Patrick Honecker MBA
E-Mail: patrick.honecker(at)uni-koeln.de