StartseiteLänderEuropaEuropa: Weitere LänderBekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu HIV/AIDS-Erkrankungen

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu HIV/AIDS-Erkrankungen

Stichtag: 12.04.2013 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu HIV/AIDS-Erkrankungen innerhalb des ERA-NET "HIVERA" vom 18. Dezember 2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Weltweit leben ca. 33 Millionen Menschen mit HIV. Mit fast 2,6 Millionen Neuinfektionen und 1,8 Millionen Toten im Jahr 2009 stellt HIV auch fast 30 Jahre nach seiner Entdeckung immer noch eine weltweite epidemiologische Bedrohung dar. Seit 10 Jahren hat sich die Zahl der Neuinfektionen in Europa mehr als verdoppelt. Bedingt durch den fehlenden Zugang zu HIV-Tests und Beratungsangeboten sowie deren geringer Inanspruchnahme, insbesondere in den Hauptrisikogruppen in Bezug auf Infektion und Übertragung, gibt es bezüglich der HIV-Diagnosefallzahlen eine hohe Dunkelziffer in der Europäischen Region. Heute leben, nach Schätzung des WHO Regionalbüros für Europa, ca. 2,2 Millionen Menschen in Europa mit einer HIV-Diagnose, davon ca. 78.000 in Deutschland.

Seit einigen Jahren stagniert die Rate der Neuinfektionen in Deutschland; jedoch hat die Zahl der sich neu infizierenden Menschen besonders in Ost-Europa stark zugenommen. In diesen Staaten ist die Infektionsrate doppelt so hoch wie in Westeuropa. Unzureichende Aufklärung, Unwissenheit und Stigmatisierung erschweren den Kampf gegen die Infektion.

Durch Einwanderung aus Hochrisikogebieten außerhalb Europas und Migration innerhalb der europäischen Union ist das Reservoir für das Virus nicht erschöpft. Europäische Staaten, deren Gesundheitssysteme nicht optimal für epidemiologische Bestandsaufnahmen und gezielte Präventions- und Interventionsmaßnahmen aufgestellt sind, stehen vor Aufgaben, die sie leichter im Kontext einer europäischen Initiative lösen können.

Während im östlichen Europa die AIDS-Epidemie angekommen ist und die Prävention im Vordergrund steht, hat sich die HIV-Infektion in vielen Westeuropäischen Staaten bereits von einer schnell voranschreitenden tödlichen hin zu einer "chronischen" Erkrankung entwickelt, zu der bisher nur wenige Erkenntnisse vorliegen und die damit die Gesundheitssysteme in Europa vor eine große Herausforderung stellt.

Die Themenkomplexe Prävention und der Umgang mit einer chronischen, dennoch infektiösen Erkrankung und deren assoziierter Erkrankungen, stellen Herausforderungen in Europa dar, die in gemeinsamen europäischen Projekten adressiert werden müssen. Bereits vorhandenes Wissen und neue, gemeinsame und grenzübergreifende Forschungsansätze sollen zu Synergieeffekten führen. Neben den durch die Europäischen Rahmenprogramme finanzierten Projekten und Netzwerken in der HIV-Forschung sollen Förderkonzepte und Programme in Europa harmonisiert und gestärkt werden.

Aus diesem Grund wurde das ERA-NET "HIVERA" (http://www.hivera.eu/) gegründet, das Forschungsaktivitäten der beteiligten europäischen Länder im Bereich der HIV-Infektion koordinieren soll.

Im Rahmen von HIVERA haben sich die folgenden Partnerorganisationen zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Fördermaßnahme zur Förderung multinationaler kooperativer Forschungsprojekte im Bereich der HIV-Forschung durchzuführen:

  • Agence Nationale de Recherches sur le Sida et les Hépatites Virales (ANRS), Frankreich
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland mit seinem Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Deutschland
  • Estonian Research Council (ETAG), Estland
  • The Flemish Region/Institute for Tropical Medicine Antwerp, Flemish Ministry of Economy, Sciences and Innovation (EWI), Belgien
  • Fundação para a Ciência e a Tecnologia (FCT), Portugal
  • National Authority for Scientific Research - Romania (ACNS), Rumänien

Mit der vorliegenden Fördermaßnahme wird das Ziel verfolgt, einschlägig qualifizierte Arbeitsgruppen aus den teilnehmenden Ländern zusammenzuführen und sich ergänzende Expertisen und Ressourcen zu kombinieren. Durch gemeinsame kooperative Forschungsansätze sollen Fortschritte bei der Prävention und Therapie der HIV-Infektion realisiert werden, die auf nationaler Ebene nicht zu erreichen sind. Das BMBF ergänzt damit die im "Rahmenprogramm Gesundheitsforschung" der Bundesregierung laufenden Fördermaßnahmen.

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer englischsprachiger Bekanntmachungstext herausgegeben, der unter http://www.hivera.eu/ oder http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/4680.php im Internet eingesehen werden kann. Er bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung. Es wird dringend empfohlen, den englischsprachigen Bekanntmachungstext im Sinne einer zielführenden internationalen Konzeption von Anträgen für Forschungskooperationen zu beachten.

Die Bekanntmachung wird zeitgleich von allen Partnern in den jeweiligen Ländern veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie ist eine Durchführungsrichtlinie zum Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Gesundheitsforschungsprogramm.pdf.

Zuwendungen an Unternehmen sind Einzelbeihilfen nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3). Sie unterliegen den Beschränkungen nach Artikel 31 AGVO. Sie sind im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

2 Gegenstand der Förderung

Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit prä-/klinischer Relevanz gefördert. Von diesen wird erwartet, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der HIV-Latenz und Virusreservoirs sowie zu Prävention, Behandlung und Ko-Morbiditäten leisten. Die Themenfelder werden in Folge erläutert.

Ein translationaler Ansatz soll berücksichtigt werden. Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Themengebiete zum Gegenstand haben, die in ihrer Relevanz für die Förderinitiative gleichwertig sind.

Thema 1: Fortschrittliche Forschung an Virus-Reservoirs und Heilung

Kombinierte Anti-Retrovirale Therapie (ART) erlaubt eine langfristige Kontrolle der Virämie in einem Großteil der behandelten Patienten. Persistierende Proviren stellen in infizierten Zellen ein latentes und stabiles Erreger-Reservoir dar, das die Bereinigung von Viren und infizierten Zellen aus dem Organismus und damit auch die Ausrottung des Virus mittels aktueller Behandlungsansätze verhindert. Nebenwirkungen der ART sowie der limitierte Zugang zu Behandlung in weiten Teilen der Welt machen die Suche nach Heilungsstrategien für HIV/AIDS zu einer gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Herausforderung. Im Fokus des HIVERA-Förderaufrufs 2013 steht der Aufbau effektiver transnationaler kooperativer Forschung zu diesem Thema, basierend auf einem multidisziplinären Ansatz.

Anträge zu diesem Thema sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. die Entwicklung innovativer Strategien und neuer molekularer Ansätze durch Grundlagen- oder translationale Forschung und/oder durch klinische Studien der Phase I und II, als "proof of concept" neuer Medikamente oder Kombinationen,
  2. besseres Verständnis der viralen, immunologischen und pathophysiologischen Mechanismen der HIV-Persistenz,
  3. verbessertes Verständnis der epigenetischen Regulation der Persistenz/Latenz-Kontrolle in verschiedenen Geweben und Zellkompartimenten.

Thema 2: Forschung zu Prävention und Behandlung

Transnationale Forschung durch Forschergruppen aus Zentral- und Westeuropa stellt einen wichtigen Beitrag auch für die Epidemiekontrolle in Europa dar. Das Anhalten der HIV-Transmission ist ein gemeinsamer, schwerwiegender Grund zur Besorgnis, selbst wenn die Übertragungsmuster zwischen den Ländern variieren. Besondere Herausforderungen stellen u. a. die kontinuierliche Transmission unter jungen Menschen, ungeschützter Sex zwischen Männern und die HIV Verbreitung durch Migrationseinträge innerhalb und außerhalb Europas dar.

Priorität hat daher die Translation neuer Ansätze aus biologischen, psycho-sozialen und epidemiologischen Erkenntnissen der persistierenden Übertragungsdynamiken in innovative Werkzeuge für eine gezielte Prävention, Testung und Behandlung. Modelle und Pilotansätze zur integrierten Prävention sind dringend erforderlich.

Ein weiteres relevantes Themenfeld stellen altersassoziierte und anderen Ko-Morbiditäten dar, die bei HIV-Infizierten, besonders Langzeit-Therapierten noch unter ART der ersten Generationen, auftreten. Die Interaktion zwischen der HIV-Infektion, Ko-Morbiditäten, individuellen Faktoren und der antiretroviralen Therapie sind noch nicht vollständig verstanden. Gemeinschaftliche Forschung innerhalb des HIVERA Netzwerkes soll das Wissen um die Pathophysiologie der Ko-Morbiditäten, deren Prävention, Diagnose, Behandlung und das Krankheitsmanagement vertiefen.

Studien zu Strategien, die die Inzidenz oder den Einfluss der Ko-Morbiditäten auf HIV verringern können, sind für die Erstellung neuer Richtlinien von großer Wichtigkeit.

Das Thema umfasst, ist aber nicht limitiert auf Forschung zu folgenden Aspekten:

  1. Integration von Verhaltens- und biomedizinischen Strategien zur HIV-Prävention
  2. Neue Strategien zur Handhabung von Ko-Morbiditäten, incl. neurokognitiver Störungen oder sexuell übertragbare Erkrankungen (STI)

Für beide Themen wird die Interaktion mit Interessensvertretern, incl. Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen, Stiftungen und Wohlfahrtsverbänden angeregt.

Zur Bearbeitung solcher Projekte sollen sich Konsortien aus mindestens 3 bis maximal 6 ein-schlägig qualifizierten Forschungsgruppen bilden. Die Konsortien müssen Partner aus mindestens 3 der teilnehmenden Länder aufweisen. Es können nicht mehr als 2 Arbeitsgruppen aus einem Land an einem Konsortium teilnehmen.

Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen (z. B. die Zusammenführung eines ausreichend großen Patientenkollektivs bzw. einer ausreichenden Menge biologischen Materials, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie Datenbanken, Krankheitsmodellen, Diagnoseinstrumenten und Know-how bzw. innovativer Technologien sowie die europaweite Harmonisierung von Daten). Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.

Der Fokus der Aktivitäten sollte auf klinischer, translationaler und angewandter Forschung liegen. Die Anwendung neuartiger Methoden und Techniken wird unterstützt.

Interventionelle klinische Studien der Phase III sind von der Förderung ausgeschlossen. Arbeiten zu HIV-TB-Koinfektion werden im Rahmen dieser Ausschreibung nicht gefördert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie Krankenhäuser und Patientenvereinigungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE- Kapazitäten in Deutschland, insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm einzusehen.).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Von den transnationalen kooperativen Forschungsprojekten wird ein großer Einfluss auf den wissenschaftlichen Fortschritt bzw. die Krankenversorgung im Bereich der HIV-Infektionen erwartet.

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit einschließlich Austausch von Methoden und Materialien mitbringen. Es wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der deutschen und internationalen Partner vorausgesetzt. Die Zahl der teilnehmenden Arbeitsgruppen sollte den Zielen des Antrags angemessen und hinsichtlich der Verteilung auf die verschiedenen teilnehmenden Länder ausbalanciert sein. Daher können nicht mehr als 2 Arbeitsgruppen aus einem Land an einem transnationalen Projekt teilnehmen. Die zur Bearbeitung der Forschungsfragen notwendige "kritische Masse" an Kompetenzen und Ressourcen muss vorhanden sein.

Für das gemeinschaftlich beantragte Projekt muss ein Projektkoordinator bzw. eine Projektkoordinatorin benannt werden, der bzw. die das Konsortium nach außen hin repräsentiert, für die Kommunikation mit dem HIVERA Joint-Call Sekretariat (JCS) und für das interne Management des Konsortiums verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das Management von Intellectual Property Rights. Ansprechpartner für die jeweilige nationale Förderorganisation sind die Projektleiter und -leiterinnen, die aus dem jeweiligen Land kommen.

Die Projektpartner müssen bis spätestens 6 Monate nach Förderbeginn des gemeinsamen Forschungsprojektes eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen Projektpartnern abschließen. Entsprechende Informationen können über die Webseite von HIVERA abgerufen werden. Auf Wunsch muss die Kooperationsvereinbarung, zusammen mit den jeweiligen einschlägigen Informationen, den jeweiligen nationalen Förderorganisationen zugänglich gemacht werden.

Wissenschaftliche Arbeitsgruppen, die aus Nicht-HIVERA-Teilnehmerländern stammen, können ggf. an einem kooperativen Forschungsprojekt teilnehmen, sofern die Finanzierung ihrer Teilnahme anderweitig gesichert ist. Dazu ist im Antrag darzulegen, ob diese Finanzierung bereits gesichert ist oder wie sie bis zum geplanten Beginn des gemeinsamen Projektes gesichert werden soll. Die betreffenden Arbeitsgruppen müssen über die Projektkoordinatorin bzw. den Projektkoordinator den Nachweis der entsprechenden finanziellen Ressourcen vor der endgültigen Förderentscheidung vorlegen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse- mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Es ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de abgerufen werden.

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGVO vorliegt.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen an die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Mit einem Förderbeginn ist in der ersten Hälfte des Jahres 2014 zu rechnen.

Beantragt werden können Personal- und Sachmittel einschließlich Mittel für Reisen sowie ggf. projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Hochschulen und Hochschulkliniken kann die sogenannte "Projektpauschale" gewährt werden. Weitere Hinweise dazu unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt "Zuwendungen auf Ausgabenbasis").

Ausgaben für die Erstellung eines Ethikvotums durch die zuständige Ethikkommission einer Hochschule werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden. Die zur Anmeldung eines Patentes erforderlichen Ausgaben bzw. Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind im Rahmen der BMBF-Standardrichtlinien grundsätzlich zuwendungsfähig.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Die einschlägigen Schwellenwerte und Förderquoten der AGVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme auf nationaler Ebene hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR für das BMBF

- Gesundheitsforschung -

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Telefon: 02 28/38 21-12 10

Telefax: 02 28/38 21-12 57

E-Mail: gesundheitsforschung(at)dlr.de

Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

beauftragt. Antragsskizzen für die kooperativen Forschungsprojekte (siehe Nummer 7.2.1) sind elektronisch beim HIVERA Joint-Call-Sekretariat für die gemeinsame Bekanntmachung, das bei dem Projektträger im DLR für das BMBF angesiedelt ist, einzureichen.

Während die Antragsskizzen eines Verbundprojektes von den Projektleiterinnen/Projektleitern aus den unterschiedlichen Ländern gemeinschaftlich über die Verbundkoordination eingereicht werden, erfolgt die Förderung der erfolgreichen Verbünde getrennt nach Teilprojekten durch die jeweilige Förderorganisation, bei der die Mittel beantragt werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Antragsskizzen

In der ersten Stufe sind bei dem HIVERA Joint Call-Sekretariat für die gemeinsame Bekanntmachung zunächst formlose Antragskizzen für das beabsichtigte Verbundvorhaben über die jeweils vorgesehene Verbundkoordination bis spätestens 12. April 2013 in elektronischer Form vorzulegen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Im Hinblick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Antragsskizzen in englischer Sprache empfohlen.

Die Anforderungen an die Antragskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller niedergelegt. Sie ist anhand des dafür vorgesehenen Antragsbogens ("proposal form") zu erstellen. Die Dokumente sind abrufbar unter (www.hivera.eu). Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Internet-Portal (http://www.pt-it.de/ptoutline/application/hivera). Im Portal ist die Antragskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Antragsskizze werden gemeinsam begutachtet.

Aus der Vorlage einer Antragskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Antragskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem HIVERA Joint-Call-Sekretariat für die gemeinsame Bekanntmachung empfohlen. Eine Vorlage per "electronic mail" oder Telefax alleine ist nicht möglich.

Das HIVERA Joint-Call-Sekretariat wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen, alle Antragskizzen auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen (z. B. Abgabedatum, Anzahl der beteiligten Länder, Einschluss aller notwendigen Angaben, Antragsberechtigung der beantragenden Institutionen). Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Antragskizzen, die den formalen und inhaltlichen Kriterien entsprechen, werden unter Beteiligung eines international besetzten Gutachtergremiums vor allem nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz des beantragten Projekts bezüglich der Ziele der Bekanntmachung
  • Wissenschaftliche Qualität des Antrags (Innovation, adäquate Methodik)
  • Durchführbarkeit des Projektes (angemessenes Budget, Ressourcen, Zeitplan)
  • Internationale Konkurrenzfähigkeit der beteiligten Arbeitsgruppen im Forschungsgebiet, auf dem sich der Antrag bewegt (vorausgegangene Forschungsarbeiten, Expertise der Arbeitsgruppen)
  • Qualität der geplanten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gruppen und Mehrwert ("Added Value") der Verbundzusammenarbeit
  • Bedeutung der erwarteten Ergebnisse hinsichtlich der klinischen Nutzung und anderer sozioökonomischer oder gesundheitsrelevanter Fragestellungen

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

Weitere Einzelheiten zu dem vorgesehenen Bewertungsverfahren sind auf der HIVERA Internetseite erhältlich (Internet-Adresse siehe oben).

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragsteller der positiv bewerteten Antragsskizzen unter Angabe eines Termins zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) aufgefordert. Zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung wird auf die detaillierte Darstellung der Anforderungen für die Antragstellung verwiesen (http://www.hivera.eu). Vorhabenbeschreibungen sollten den dort niedergelegten Anforderungen genügen.

Die vorgelegten Förderanträge werden unter Hinzuziehung eines externen Gutachterkreises bewertet. Über diese Anträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse https://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenden Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist im Internet unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/4680.php zu finden.

Berlin, den 18. Dezember 2012

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Joachim Klein

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Estland Frankreich Belgien Rumänien Portugal Themen: Förderung Lebenswissenschaften

Projektträger