Die bestehende Gesetzesgrundlage zur Förderung der mehrjährigen Programme im Bereich der Mobilität in allen Bildungsbereichen fokussiert auf eine Beteiligung der Schweiz an den europäischen Bildungsprogrammen und schränkt den strategischen Handlungsspielraum des Bundes ein. Es fehlt die gleichwertige gesetzliche Verankerung der seit 2014 umgesetzten Alternative von eigenen, kompatiblen Schweizer Förderprogrammen.
Mit der Totalrevision sollen inhaltliche und formale Lücken geschlossen, Begrifflichkeiten aktualisiert und der strategische Handlungsspielraum für die zukünftige Ausgestaltung der Förderpolitik des Bundes erweitert werden. Die Totalrevision schafft keine neuen Fördertatbestände. Vielmehr sollen bestehende, erprobte Instrumente gezielt flexibilisiert werden.