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EU-Projekt EFFACE: Neue politische Empfehlungen unterstützen EU-Maßnahmen gegen Umweltverbrechen

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Das EU-finanzierte Projekt EFFACE hat eine Reihe von umfassenden Empfehlungen zu der Frage geliefert, wie die EU Umweltverbrechen besser aufdecken und die Verantwortlichen in geeigneter Weise bestrafen kann. Koordinator des Projekts ist das deutsche Ecologic Institut.

Obwohl die Meinungen hinsichtlich der exakten Definition eines Umweltverbrechens auseinander gehen, arbeitete das Projekt auf der Basis, dass ein Umweltverbrechen die Umwelt wirksam zerstört und auch oft negative Folgen für die Menschen hat, die in den betroffenen Gebieten leben. Die Abschlusskonferenz des Projekts fand vom 17. bis 18. Februar 2016 in Brüssel statt. Ein Umweltverbrechen kann auch mit organisiertem Verbrechen oder Korruption in Zusammenhang gebracht werden und damit können solche Ereignisse viele Formen annehmen.

Die Forscher von EFFACE haben 12 detaillierte Fallstudien unternommen, die sich auf verschiedene Sektoren konzentrieren, in denen Umweltverbrechen begangen werden, und das sowohl in der EU als auch in Drittländern. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Bergbauindustrie, der Fischerei, dem Tier- und Naturschutz, dem Abfallsektor, der Umweltverschmutzung und dem illegalen Drogenanbau.

Durch die Fallstudien konnte das Projekt detaillierte Empfehlungen vorlegen, wie die EU Individuen oder Organisationen, die Umweltverbrechen begehen, besser identifizieren, verfolgen und bestrafen kann.

Die Bedeutung von zuverlässigen Daten

Eine der wichtigsten Schlussfolgerungen, die wiederholt auf der Konferenz betont wurden, war das Erfordernis, Datenerhebungen und Analysemethoden zu verbessern.

Das Projekt befasste sich mit dem Datenproblem aus verschiedenen Blickwinkeln heraus, etwa innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, international, und aus dem Blickwinkel verschiedener Arten von Verbrechen. Das Gesamtbild war das einer fragmentierten Landschaft, in der manche EU-Länder über gute Daten zu Umweltverbrechen verfügen. Doch diese Daten werden nicht mit denen anderer Mitgliedstaaten oder auf EU-Ebene verglichen, zusammengestellt oder gemeinsam genutzt.

EFFACE hat empfohlen, dass die EU-Länder dazu verpflichtet werden sollten, relevante Daten zu einer exakten Anzahl von Übertretungen, Verfolgungen und auferlegten Sanktionen für Übertretungen der europäischen Umweltvorschriften vorzulegen.

Das würde nicht nur den Mitgliedstaaten helfen, die tatsächlichen Übertretungen auf adäquate Weise ins Visier zu nehmen, sondern auch Maßnahmen lenken und Unterstützung aus der EU-Ebene dorthin zu kanalisieren, wo sie am meisten benötigt wird. „Intelligente Verfolgung von Umweltverbrechen verlässt sich auf Daten, um die Ressourcen dorthin zu leiten, wo sie am meisten benötigt werden: was, wo und wann Inspektionen zu machen sind“, kommentierte Andrew Farmer vom Institut für Europäische Umweltpolitik (Institute for European Environmental Policy, IEEP), der die Projektergebnisse vorstellte.

Das Projekt empfahl auch mehr technologische Innovationen, um die Datensammlung zu verbessern, wie etwa mithilfe von Satelliten illegalen Fischfang und Ölverschmutzungen im Meer aufzudecken, oder die Nutzung von DNA-Tagging, um Wilderei und die Zerstörung der Fauna zu bekämpfen.

Ein stärkerer rechtlicher und administrativer Rahmen

EFFACE stellte auch detaillierte Empfehlungen zu der Frage bereit, wie die EU ihren Rechtsrahmen stärken kann, um bei der Bewältigung von Umweltverbrechen wirkungsvoller vorzugehen.

An erster Stelle unter den wichtigsten Vorschlägen hinsichtlich der EU argumentiert das Projekt, dass die Regeln über Konfiszierung und Verfall der Erträge aus Umweltverbrechen auf EU-Ebene angepasst werden sollten - d. h., derjenige, der ein Umweltverbrechen begeht, sollte nicht davon profitieren dürfen. Und schließlich sollte ein Minimumkriterium der EU für Inspektionen und Überwachung vorhanden sein, das alle Mitgliedstaaten befolgen müssen.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten sollten wirksame Sanktionen einschließlich ziviler und administrativer Sanktionen existieren, zu denen auch Strafgelder gehören. Wo dies relevant ist, sollten Täter von Umweltverbrechen auch den Schaden wiedergutmachen müssen, den sie verursacht haben.

Die Notwendigkeit für eine größere und umfassendere Toolbox zur Bekämpfung von Umweltverbrechen mit administrativen, zivilen und - falls erforderlich - strafrechtlichen Mitteln, wurde anschließend von Michael Faure, Vorsitzender des Flämischen Hohen Rats für die Umwelt zusammengefasst: „Die Politik zur Strafverfolgung sollte wie ein guter belgischer Kaffee sein – man sollte unter verschiedenen Strafen wählen können.“

Nächste Schritte

Obwohl das EFFACE-Projekt bald endet, hat das Projektteam eine Reihe von Themen hervorgehoben, die zur weiteren Erforschung und Betrachtung geeignet sind.

Dazu gehört die Frage, ob harmonisierte Sanktionen gegen Täter von Umweltverbrechen in EU-Rechtsvorschriften und weitere Forschung aufgenommen werden sollten oder nicht und wie wirksam diese sein könnten.

Die externe Dimension der EU-Bemühungen gegen Umweltverbrechen sollte detaillierter untersucht werden. EFFACE argumentiert, dass die EU Vorfälle von Umweltverbrechen außerhalb ihrer Grenzen ernst nehmen sollte. Doch das Projekt erkennt auch an, dass noch eine ernsthafte Debatte darüber erfolgen muss, wie weit die EU in dieser Hinsicht gehen darf und was das in der Praxis im Hinblick auf ihre außenpolitischen Prioritäten bedeuten würde.

Quelle: CORDIS - Nachrichten Redaktion: Länder / Organisationen: EU Vereinigtes Königreich (Großbritannien) Spanien Italien Norwegen Niederlande Themen: Umwelt u. Nachhaltigkeit Ethik, Recht, Gesellschaft

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