Das BMWFW betont, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie durch das Tierversuchsgesetz zahlreiche Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes ermöglicht habe. So dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn sich Versuche nicht vermeiden lassen und das in möglichst geringer Anzahl und unter bestmöglichen Bedingungen. Jene Punkte, in denen Österreich bisher strenger war als die EU-Richtlinie, werden auch in Zukunft beibehalten. Der aktuelle Begutachtungsentwurf zur Verordnung des Tierversuchs-Kriterienkataloges bringe zusätzliche Objektivität bei der Bewertung von Tierversuchen und wahre eine faire Balance zwischen den legitimen Interessen von Tierschutz, Forschung und Wirtschaft.
Tierschutzorganisationen kritisieren den Entwurf unter anderem deswegen, weil von den ursprünglich ca. 100 vorgesehenen Fragen und einem komplexen dahinterliegenden Berechnungsmodell, mit dem der zu erwartende Nutzen und Schaden genau gegeneinander aufgerechnet werden konnte, nun nur noch 10 Fragen übriggeblieben sind.
Österreich ist bisher das einzige EU-Land, das einen rechtlich bindenden Kriterienkatalog auf gesetzlicher Basis einführen wird.
Zum Nachlesen:
- Pressemeldung des BMWFW (04.11.2015): BMWFW: Kriterienkatalog trägt zu Transparenz und Objektivität bei
- Pressemeldung des APA OTS (04.11.2015): Chemie/Pharma: Zulassung von Tierversuchen nach engmaschigen Kriterien
- ORF Science (04.11.2015): Tierschützer kritisieren Kriterienkatalog