Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am Dienstag das neue Normengesetz beschlossen. "Wir wollen die Transparenz und Steuerung des nationalen Normenwesens verbessern, um die von vielen Wirtschaftstreibenden beklagte Normenflut einzudämmen. Darüber hinaus ermöglichen wir eine kostenlose Teilnahme an der Normung, was vor allem Klein- und Mittelbetrieben hilft", sagt Mitterlehner. Laut dem Regierungsentwurf wird eine Normung in Zukunft nur mehr auf Antrag mit konkreten Begründungen erfolgen. Auch die Kosteneffekte müssen sofort transparent gemacht werden. Zusätzlich gibt es ein neues Einspruchsrecht gegen Normungsanträge, das von einer gesetzlich eingerichteten Schlichtungsstelle behandelt wird. "Das wird mit dazu beitragen, unnötige Normungsvorhaben zu reduzieren", so Mitterlehner. Eine weitere Einschränkung der Normenflut wird mit dem neuen System der Mandatierung erreicht - derjenige, der einen Normungsantrag stellt, zahlt für die Einreichung einen Kostenbeitrag. Ein Sondertopf, der vom neuen Normungsbeirat verwaltet wird, gewährleistet, dass kleinere Unternehmen und NGOs bis zu drei Normungsanträge pro Jahr kostenlos stellen können.
Die Teilnahme an der Normung, also in den Normengremien, soll in Zukunft kostenlos sein. Damit trägt der Gesetzesentwurf vor allem den Anliegen von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Rechnung. Derzeit hebt das Normungsinstitut von jedem Teilnehmer einen Beitrag von 450 Euro zuzüglich Umsatzsteuer ein. Hochgerechnet auf die rund 3.500 Teilnehmer an der Normung ergibt sich aufgrund der Reform künftig eine Ersparnis von 1,7 Millionen Euro pro Jahr. Zudem wird geregelt, dass Normen, die vom Bundes- oder einem Landesgesetzgeber verbindlich erklärt werden, im gesamten Wortlaut kostenlos zu veröffentlichen sind. Damit haben die Rechtsanwender vollen Zugang zum Inhalt.
Das neue Gesetz macht den gesamten Normungsprozess nachvollziehbarer und transparenter. Die Normungsorganisation muss in Zukunft eine Datenbank führen, in der bei allen Normen der vollständige Titel, die Nummer, eine Zusammenfassung des Inhalts, der Status und die Information, ob es sich bei der Norm um ein nationales oder europäisches Normungsvorhaben handelt, aufzulisten sind. Bei nationalen Normen ist außerdem der Antragssteller anzugeben. Das Datum des Inkrafttretens und der Veröffentlichung sind ebenfalls ersichtlich zu machen.
Verstärkt wird das Aufsichtsrecht der öffentlichen Hand. Künftig wird es einen Normungsbeirat als Beratungs- und Unterstützungsgremium geben. Zudem wird das Aufsichtsrecht des Wirtschaftsministeriums, das bisher auf Anfragen beschränkt war, konkretisiert und erweitert. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Geschäftsordnung der Normungsorganisation erweitert, um insbesondere eine ausgewogene Mitwirkung aller Stakeholder zu sichern und mehr Transparenz zu ermöglichen. Dem Vorstand gehören in Zukunft auch je ein Vertreter des Bundes und der Länder an.
Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Normungsverordnung der Europäischen Union und erfüllt dadurch die Anforderungen der internationalen Normung.
In Kraft treten soll das neue Normengesetz am 1. Januar 2016.