Die Gesetzesreform und die damit verbundene Spendenabsetzbarkeit wird dem gesamten gemeinnützigen Bereich und damit der Finanzierung von Schulen und Kindergärten sowie der Förderung der Grundlagenforschung zugutekommen.
Bisher konnten freigebige Geldzuwendungen nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie als Betriebs- oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar waren und an Organisationen gingen, die in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen angeführt waren. Durch die Reform werden nun auch der Bildungsbereich sowie gemeinnützige Stiftungen von Forschungseinrichtungen und Hochschulen von der Spendenbegünstigung erfasst. So können Forschungseinrichtungen und Hochschulen künftig sogenannte Endowments (Stiftungskapital) zur Drittmittelfinanzierung in der Grundlagenforschung aufbauen. Endowments sind eine Methode zur langfristigen Drittmittelfinanzierung in der Grundlagenforschung und bereits im anglo-amerikanischen Raum etabliert.
Des Weiteren werden durch die im Reformgesetz verankerte Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit im Bildungsbereich öffentliche Schulen und Kindergärten ab dem 1. Januar 2024 profitieren. Welche konkreten Möglichkeiten sich aus der Reform für den Bildungsbereich ergeben, wird derzeit geprüft.
Zum Nachlesen
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) (12.10.2023): BM Polaschek: Reform des Gemeinnützigkeitsgesetzes bringt wesentliche Verbesserungen für Bildungs- und Forschungseinrichtungen