Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.
Deutsche Bewerber richten bis zum 16. September 2016 ihre Bewerbung mit kompletten Unterlagen an:
Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-38630
Mail: deutsch-franzoesischer-preis(at)bundestag.de