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DFG-ANR-Förderprogramm in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Stichtag: 15.04.2010 Programmausschreibungen

Um die deutsch-französische Zusammenarbeit insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu stärken, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Anfang 2007 ein Abkommen mit der Agence Nationale de la Recherche (ANR) geschlossen. Die beiden Förderorganisationen schaffen damit die Möglichkeit zur integrierten Antragstellung, Begutachtung und Bewilligung von Projekten, die von in Deutschland und in Frankreich tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gemeinsam beantragt und durchgeführt werden.  

Der Termin zur Einreichung von Anträgen in der vierten Ausschreibungsrunde ist der 15. April 2010.

Die Entscheidungen zu weiteren Ausschreibungen in den Folgejahren werden einvernehmlich zwischen ANR und DFG getroffen und veröffentlicht.  

Eingereicht werden können nur Anträge für integrierte Projekte von in Deutschland und in Frankreich tätigen Partnern. Für die Projekte wird ein gemeinsamer inhaltlich identischer Antrag in jeweils einer deutschsprachigen und einer französischsprachigen Fassung erwartet. Falls die Antragsteller es wünschen, ist stattdessen ein Antrag auch allein in englischer Sprache möglich.  

Für die Anträge wird ein zwischen ANR und DFG vereinbartes Formular bereitgestellt. Die Anträge sind parallel an ANR und DFG zu senden.  

Beginnend mit der Ausschreibung 2010 wird das gemeinsame Programm um eine Komponente für Postdoktoranden erweitert. Ziel ist, die Integration jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in eine Arbeitsgruppe des Partnerlandes zu fördern. Es geht dabei um Projekte, die jeweils von einer Postdoktorandin / einem Postdoktoranden gemeinsam mit der Arbeitsgruppe, die sie / ihn aufnehmen soll, konzipiert werden.  

Für die Finanzierung der gemeinsamen Projekte gilt das Ortsprinzip; das heißt, ANR und DFG finanzieren jeweils die Kosten, die am Ort der deutschen beziehungsweise der französischen Partner anfallen. Deshalb erfolgt die Kostenaufstellung im Antrag getrennt nach der für die DFG beziehungsweise die ANR üblichen Gliederung.  

Für die Entscheidungsvorbereitung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Zunächst führen ANR und DFG entsprechend ihren üblichen Verfahren und Regeln jeweils eine schriftliche Begutachtung durch. Im zweiten Schritt wird ein gemeinsames Auswahlgremium aus deutschen und französischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf der Basis der Anträge und der dazu eingeholten Gutachten eine Auswahl derjenigen Projekte treffen, die gefördert werden sollen.  

Nach den Empfehlungen dieser gemeinsamen Kommission werden ANR und DFG jeweils förmlich über die Förderung entscheiden. Sie werden diese Entscheidungen abstimmen und gemeinsam mitteilen.

Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:

Kontakt
Dr. Thomas Wiemer
Tel.: +49 228 885 - 2404
E-Mail: Thomas.Wiemer(at)dfg.de  

Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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