Der Mobilitätszuschuss richtet sich an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen.
Der Zuschuss beträgt einmalig 500 Euro zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450 Euro. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen vier Monate. Bei Forschungspraktika ein Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.
Das Antragsformular befindet sich im Bereich Download der BFHZ-Hompage. Die Mobilitätsbeihilfe des BFHZ kann ab dem ersten Jahr des Studiums jedoch nicht rückwirkend beantragt werden. Es wird um eine semestervorgreifende Bewerbung gebeten. Die BFHZ-Geschäftsstelle steht allen Interessierten im Vorfeld der
Antragstellung gerne zur Verfügung.
Frist
Die Anträge müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. April für das folgende Wintersemester und 15. November für das folgende Sommersemester eines jeden Jahres) eingereicht werden.