StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: 50 Verbesserungen für Hochschulen und Forschung

Frankreich: 50 Verbesserungen für Hochschulen und Forschung

Berichterstattung weltweit

Das französische Bildungsministerium hat 50 Maßnahmen bekannt gegeben, welche die Arbeit und das Studium an den Hochschulen und in der Forschung erleichtern sollen.

Die Maßnahmen sind Teil des Regierungsvorhabens, Frankreich durch Bürokratieabbau lebenswerter und wettbewerbsfähiger zu machen (Stichwort „Choc de simplification“). Wie das Bildungsministerium schreibt, engagiere man sich auch um Bereich Hochschulwesen und Forschung seit 2012 für Vereinfachung und habe bereits einiges umgesetzt wie beispielsweise die Vereinheitlichung von Studiengangsbezeichnungen.

Das nun beendete Verfahren dauerte von November 2015 bis März 2016. Nach einer Untersuchung der Generalinspektion für Verwaltung von Bildung und Forschung IGAENR (Inspection générale de l’administration de l’éducation nationale et de la recherche) konnten in einem offenen Prozess Vorschläge zur Vereinfachung eingereicht werden. Die 200 Einreichungen wurden durch Stellungnahmen der Universitäts- und Hochschulvertretungen sowie Gewerkschaften ergänzt.

Unter den in die Oberthemen Studium, Karriere, Forschung und Verwaltung unterteilten Maßnahmen hebt das Bildungsministerium die folgenden zehn insbesondere hervor:

  1. Flexibilisierung der Promovierenden-Lehrtätigkeit (bisher genau 64 Stunden im Jahr).
  2. Studierendenpraktika: Vereinfachung des Praktikumsvertrags (nur noch drei statt fünf Unterzeichner; Möglichkeit zur digitalen Unterschrift)
  3. Projektmittelförderung durch die Nationale Forschungsagentur ANR (Agence nationale de la recherche): nach europäischem Vorbild nur noch ein Zwischenbericht; Online-Mittelverwaltung
  4. Vereinfachung der Evaluierung und Akkreditierung von Studienangeboten: ein gemeinsamer Antrag für Evaluierung und Akkreditierung
  5. Vereinfachung der Verwaltung geistigen Eigentums: gemeinsame Labore mehrerer Hochschul- und Forschungseinrichtungen (Unité mixte de recherche, UMR – Funktionsweise der meisten französischen Labore) benennen vorab eine Einrichtung zum alleinigen Vertragspartner für Patente
  6. Online-Profil für Studierende mit dem sie sich überall ausweisen können (Krankenversicherung, Steuer …)
  7. Erleichterter Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen für studentische Unternehmer (étudiant-entrepreneur)
  8. Digitales Profil für Hochschullehrer mit dem Lehraufträge, Beförderungsanträge oder Bewerbungen papierlos verwaltet werden können
  9. Projektmittelantrag bei der ANR: Kürzere Beschreibung des wissenschaftlichen Inhalts
  10. Online-Bewerbung für Studienbeihilfen mithilfe des Online-Profils

Eine weitere Flexibilisierung betrifft die Internationalisierung der Hochschulen: künftig ist das (formale) Einverständnis des Bildungsministeriums zu bilateralen Abkommen nicht mehr nötig sondern die Hochschule reicht einmal jährlich eine Übersicht aller Verträge ein.

In sechs Monaten soll eine Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Zudem sollen im Herbst weitere Vereinfachungen bekannt gegeben werden, unter anderem in Bezug auf die ANR.

Quelle: MENESR Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen sonstiges / Querschnittsaktivitäten Strategie und Rahmenbedingungen

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