Im Jahre 2007 wurden in Frankreich 74,6 Millionen mit ionisierenden Strahlungen verbundene Untersuchungen durchgeführt. Davon entfielen 63 % auf konventionelle Radiologie, 24,7 % auf Untersuchungen im Zahnbereich, 10,1 % auf Scannen und 1,6 % auf nuklearmedizinische Untersuchungen.
Die durchgeführten medizinischen Expositionen zu einer durchschnittlichen Strahlenbelastung von 1,3 mSV pro Jahr und pro Person. Gegenüber dem Jahr 2002 (0,83 mSv) entspricht dies einer Erhöhumg um 57 %. Dieser Wert liege weit unter dem Niveau in den USA (3 mSv im Jahre 2006). Er liege zwischen dem Wert des Vereinigten Königreichs (0,41 mSv) und Belgiens (1,97 mSv; Deutschland: 1,76 im Jahre 2003: vgl. Seite 69 des Berichts).
Die Scanner-Untersuchungen haben im Vergleich zum Jahre 2002 um 26 % und die Zahl der nuklearmedizinischen Untersuchungen um 38 % zugenommen.
Die Scanner-Verfahren sind mit den höchsten Strahlendosen verbunden und machen 58 % der durchschnittlichen Strahlenbelastung bei medizinischen Expositionen aus. Der Anteil der konventionellen Radiologie - die Dentalradiologie nicht einbegriffen - beträgt 26 % und diejenige der Nuklearmedizin 10 %.
Der Anteil der Scanner-Untersuchungen der strahlenempfindlichen Körperteile (Brust, Bauch; Unterleib) trägt wesentlich zu der höheren durchschnittlichen Strahlenbelastung bei, aber auch die größere Zahl der mit einer Tomographie verbundenen Scanner-Untersuchungen (TEPSCAN).
IRSN und InVS koordinieren seit 2003 ihre Bemühungen mittels der Einrichtung eines "Obervatoire des expositions médicales de la population francaise".
Der jetzt vorgelegte Bericht von IRSN und InVS betreffend das Jahr 2007 nimmt ausdrücklich auf die europarechtlichen Vorgaben der EURATOM-Richtlinie 97/ 93 vom 30.6.1997 betreffend den "Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition" und die in Revision befindliche EURATOM-Richtlinie 96 /29 vom 13.5.1996 Bezug.
In den letzten Jahren gab es auf europäischer und internationaler Ebene zahlreiche Initiativen zur Harmonisierung der einschlägigen Erfassungsmethoden, um auf diese Weise verlässliche Indikatoren der durchschnittlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung bei medizinischen Expostionen zu erhalten (vgl. Seite 9 des Berichts) u.a. als Grundlage für die Fortentwicklung der nationalen Strahlenschutz-Bestimmungen.
Auf nationaler Ebene führte dieses Anliegen in Frankreich zu der Schaffung des "Systems ExPRI", das es u.a. ermöglichen soll die mit der Schätzung zur Zeit noch verbundenen Unsicherheiten und noch auszufüllende Lücken zu identifizieren. Dieses Ziel verfolgen IRSN und InVS durch in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. 3 Jahre) durchzuführenden Datenerhebungen.
Besonderes Interesse verdient u.a. der Abschnitt 5.5. des Berichts "Vergleich mit den europäischen und internationalen Daten" (Seite 67). Der Bericht weist darauf hin, dass einige europäische Daten inzwischen bis zu 10 Jahre zurückliegen, während die bei den Untersuchungen eingesetzten Techniken sich in diesem Zeitraum beträchtlich weiterentwickelt haben.
In den abschließenden "Conclusions et perspectives" (Abschnitt 6, Seiten 73 - 76) stellen die Autoren die Bedeutung des Artikels 3 ("Rechtfertigung" / justification jeder einzelnen medizinischen Exposition ) und des Artikels 4 ("Optimierung" der medizinischen Expositionen) als Orientierungspunkte heraus. Es müsse Alles getan werden, um die Strahlenbelastung der Bevölkerung so niedrig wie möglich zu halten (Prinzip ALARA - As Low As Reasonably Achievable). Es sei legitim zu hoffen, dass die in Frankreich zwischen 2002 und 2007 festgestellte Erhöhung der durchschnittlichen jährlichen individuellen Strahlenbelastung in gleichem Umfang mit den von den Untersuchungen erwarteten medizinischen Vorteilen verbunden sei. Dieser wesentliche Gesichtspunkt bleibe - entsprechend der Zielsetzung der EURATOM-Richtlinie 97/43 - noch zu überprüfen.