StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Das Parlament gibt "Grünes Licht" zu der für das "Programm Zukunftsinvestitionen" bestimmten "Großen Staatsanleihe"

Frankreich: Das Parlament gibt "Grünes Licht" zu der für das "Programm Zukunftsinvestitionen" bestimmten "Großen Staatsanleihe"

Der von der Regierung am 20.1.2010 im Eilverfahren beim Parlament eingebrachte Entwurf eines "Haushaltsergänzungsgesetzes 2010" wurde nach Durchführung eines Vermittlungsverfahrens auf der Grundlage der von der "commission mixte" gemachten Vorschläge am 23.2.2010 von der Nationalversammlung und am 25.2.2010 vom Senat verabschiedet. Das vom Staatspräsidenten am 9.2.2010 verkündete Gesetz wurde am 10.3.2010 im Journal Officiel veröffentlicht und ist sofort in Kraft getreten.

Premierminister Francois Fillon unterrichtete  am 17.3.2010 den Ministerrat über den Stand der operativen Umsetzung des "Zukunftsinvestionsprogramms" (vgl. "Compte rendu du Conseil des ministres du 17 mars 2010 unter dem Tagesordnungspunkt "communications", s.o.).

Ein Kabinettausschuss wird vor Ende April zusammentreten; unmittelbar im Anschluss daran werden die ersten Verträge zwischen  dem Staat und den Projekträgern, an die die Mittelverwaltung delegiert werden soll, unterzeichnet. Diese Verträge werden das Verfahren zur Auswahl der Projekte und die Modalitäten der begleitenden Projektkontrolle präzisieren. Sie ermöglichen in den darauf folgenden Wochen die ersten Projektausschreibungen.

Andere "Aktionen" unterhalb der Programmebene, die keine Projektausschreibungen erfordern, können schneller finanziert werden; so z.B. die Stärkung der finanziellen Möglichkeiten von OSEO um 1,5 Milliarden Euro, die Gewährung sog. "Grüner Kredite" mit günstigen Konditionen an bestimmte Industriebranchen und die Zuschüsse zu Wärmeisolierung von Wohnungen zugunstern von Haushalten mit geringen Einkommen.

Gegenüber dem Regierungsentwurf (Nachricht vom 26.1.2010) hat das vom Parlament verabschiedete Gesetz in folgenden Punkten Änderungen erfahren:

  • das sechzehnköpfige Aufsichtsgremium über die Verwendung der Mittel aus der "Großen Staatsanleihe", dessen Vorsitzende die ehemaligen Premierminister Alain Juppé und Michel Rocard sein werden, besteht aus 4 Abgeordneten der Nationalversammlung und 4 Senatoren sowie 8 ausgewiesenen Persönlichkeiten
  • der einschlägige Artikel 4 des Gesetzes verstärkt die Informations- und Kontrollrechte des Aufsichtsgremiums erheblich.
    Inhalt und Struktur aller mit den Projekträgern (z.b. ANR, OSEO, ADEME, "Nationaler Fonds für die digitale Gesellschaft", "Caisse des dépôts et consignations", CDC, CNES, ONERA) abzuschließenden Verträge, deren Laufzeit 10 Jahre nicht  übersteigen darf, müssen den zuständigen Parlamentsausschüssen vor ihrer Unterzeichnung mitgeteilt werden, damit diese der Regierung etwaige Bemerkungen hierzu übermitteln können. Die Verträge müssen im Journal Officiel veröffentlicht werden.
  • das Aufsichtsgremium, dessen Aufgabe u.a. in der ex-post-Evaluierung der aus der "Großen Staatsanleihe" finanzierten Programme und "Aktionen" besteht, legt jährlich einen "Erfolgsbericht" über das Erreichte vor, der dem Parlament und dem Premierminister übermittelt wird. Dadurch soll eine Koordination der Funktion des Aufsichtsgremiums mit den Aufgaben des beim Premierminister angesiedelten "Haut Commissaire à l' investissement" erreicht werden.

    Die Regierung wird ihrerseits dem Entwurf der "Loi de finances" des jeweils nächsten Jahres als Annex einen Bericht über die Verwendung der Mittel aus der "Großen Staatsanleihe" und deren Ausirkung auf die Staatsfinanzen beifügen.

Insgesamt war das Gesetzgebungsverfahren durch das Bestreben des Parlaments gekennzeichnet, eine möglichst große Transparenz und ein möglichst weitgehendes Mitspracherecht bei den aus der "Großen Staatsanleihe" zu finanzierenden Programme und "Aktionen" in dem Gesetz durchzusetzen.

Es ist noch darauf hinzuweisen, daß - wie es auch schon der Regierungsentwurf vorgesehen hatte - die mit der "Großen Staatsanleihe" verbundenen Mehrausgaben des Staates (insbesondere Zinsdienst) durch genau bezifferte Kürzungen in den im Haushaltsgesetz 2010 ursprünglich veranschlagten Ansätzen weitestgehend kompensiert werden; das gilt auch für die Folgejahre (Artikel 6); Einzelheiten für das Haushaltsjahr 2010 enthält der dem Gesetz als Annex  beigefügte "Etat B".

Quelle: www.elysee.fr Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Förderung Infrastruktur Wirtschaft, Märkte

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