StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Der Verfassungsrat bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens betreffend die Entscheidungen der Universitätsorgane bei der Berufung von "enseignants-chercheurs"

Frankreich: Der Verfassungsrat bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens betreffend die Entscheidungen der Universitätsorgane bei der Berufung von "enseignants-chercheurs"

Der Verfassungsrat ("Conseil constitutionnel") hat am 6.8.2010 im Rahmen seiner Befassung durch den Conseil d' Etat mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der z.Zt. bestehenden rechtlichen Regelungen am Beispiel der "Enseignant-chercheurs" die Verfassungskonformität zentraler Bestimmungen des Hochschulreformgesetzes vom 10.8.2007 bejaht.

Dabei stand u.a. die Frage im Vordergrund, ob die auf der Grundlage des Hochschulreformgesetzes vom 10.8.2007 eingeführten Verfahren der Auswahl von neu zu berufenden "enseignants-chercheurs" mit dem Prinzip der Unabhängigkeit dieser Gruppe akademischen Lehr- und Forschungspersonals vereinbar sei.

Die "comités de sélection" in ihrer heutigen Form stellen eines der zentralen Bauelemente der im Jahre 2007 grundgelegten neuen französischen Universitätsverfassung dar.

Die Zusammensetzung der "comités de sélection" hat zum Ziel, zwecks Vermeidung der Risiken von lokalen Interessen bestimmter Personalentscheidungen ("risques de localisme") eine größere Transparenz zu gewährleisten. Diese soll dadurch erreicht werden, dass die "comités de sélection" mindestens zur Hälfte aus Universitätsangehörigen gleicher Stufe von außerhalb der eigenen Universität zusammengesetzt sein müssen. So soll in voller Unparteilichkeit eine Entscheidungsfindung auf der Grundlage der wissenschaftlichen Exzellenz der eingegangenen Bewerbungen ermöglicht werden. Gleichzeitig war beabsichtigt, durch die Eröffnung der Möglichkeit einer von Universität zu Universität verschieden akzentuierten Zusammensetzung der "Comités de sélection" der Autonomie der einzelnen Universität, deren Garant der Universitätsverwaltungsrat ist, Ausdruck zu verleihen.

Der Verfassungsrat hat die hier einschlägigen Aufgabenzuweisungen der "comités de sélection", des Verwaltungsrates und das dem Universitätspräsidenten in Personalfragen zustehende Vetorecht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (u.a. unter Heranziehung verfassungsrechtlicher Grundrechte früherer Verfassungsinstrumente /"bloc constitutionnel") geprüft und ihre Verfassungsmäßigkeit bejaht.

Quelle: www.recherche.gouv.fr Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte

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