StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Die Nationale Akademie für Medizin, die Akademie der Wissenschaften und die Akademie der Technologien halten die Forderung nach einer Reduzierung der von Mobilfunkantennen ausgehenden Strahlenbelastung für wissenschaftlich nicht gerechtferti

Frankreich: Die Nationale Akademie für Medizin, die Akademie der Wissenschaften und die Akademie der Technologien halten die Forderung nach einer Reduzierung der von Mobilfunkantennen ausgehenden Strahlenbelastung für wissenschaftlich nicht gerechtferti

Die drei Akademien teilen insoweit die Beurteilung der "Agence Francaise de sécurité sanitaire de l' environnement et du travail"(AFSSET).

In einer am 17.12.2009 veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme, die den Charakter eines Thesenpapiers hat, gehen die Autoren Punkt für Punkt die von AFSSET behandelten Fragen der gesundheitlichen Auswirkungen drahtloser Kommunikation durch. Sie verstehen ihre Stellungnahme als wissenschaftliche Handreichung für die Bürger, die gewählten Volksvertreter und die Gerichte, um die sich ihnen stellenden Fragen in Ruhe zu behandeln.

Die von den drei Akademien eingesetzte Arbeitsgruppe ("Groupe de travail sur la téléphonie mobile")

  • behandelt die von einigen Seiten geäußerte Annahme, wonach biologische Mechanismen, gesundheitliche Auswirkungen der Radiorequenzen zur Folge haben könnten.
    Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass sich diese Annahme nicht bestätigt hat.

  • setzt  bestimmten Polemiken ein Ende.
    Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass von den Mobilfunkantennen keine Strahlungen im niedrigen Frequenzbereich ausgehen . Die Forderung nach einer Begrenzung der von den Mobilfunkantennen ausgehenden elektromagnetischen Wellen auf 0,6 mV / m entbehre einer wissenschaftlichen Grundlage.

  • bringt ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass bei der Bekanntgabe des AFSSET-Berichts vom 16.Oktober 2009 - Kommuniqué des Gesundheitsministeriums vom 16.10.2009 - nicht in erster Linie dessen positve Erkenntnisse herausgestellt worden seien, sondern vielmehr die 11 von 97 Studien Beachtung gefunden hätten, die biologische Auswirkungen der von den Mobilfunkantennen ausgehenden Strahlung auf die menschliche Zelle annähmen.

  • weist in Übereinstimmung mit dem AFSSET-Bericht (dort: Seite 406) darauf hin, dass die Strahlenbelastung durch Mobilfunktelefone um ein Vielfaches höher sei als diejenige, die von Moblfunkantennen ausgehen. Sie bezeichnet in diesem Zusammenhang die Vermehrung der Zahl der Mobilfunkantennen unter Verminderung der von ihnen ausgehenden Strahlung als kontraproduzent.

Die Akademien beklagen, dass die in Frage stehenden elf Studien als "unbestreitbar" präsentiert worden seien, obwohl weder der AFSSET-Bericht noch andere Bericht aus jüngster Zeit eine solche Aussage enthielten; auch die Analyse der 11 Studien selbst erlaube eine solche Feststellung nicht.
Die Entscheidung darüber, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung ergriffen werden sollten, sei rein politischer Natur.

Die Akademien unterstreichen den gegenwärtig diskutierten Gedanken einer "Charte für die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten" ("Charte de l' expertise"). Sie empfehlen die epidemiologischen und biologischen Forschungen zu den Radiofrequenzen unter Beachtung einer rigorosen Methodologie fortzusetzen. Sie warnen vor einer unüberlegten Herabsetzung der von den Mobilfunkantennen ausgehenden Strahlung; sie könne für die große Mehrheit der Franzosen das Gegenteil bewirken, ohne dass damit für den anderen Teil der französischen Bevölkerung gesundheitliche Vorteile verbunden wären.

In einer Anlage zu der Stellungnahme der drei Akademien setzt sich die Arbeitsgruppe in Anlehnung an die Ergebnisse zu denen der AFSSET-Bericht gelangt ist, nacheinander kritisch mit den elf Studien auseinander, die für sich in Anspruch nehmen, über unbestreitbare Belege für die gesundheitlichen Auswirkung der Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen zu verfügen.

 

Das der Stellungnahme der Akademien als Anlage beigefügte fünf-seitige Glossarium verdient zur Erleichterung des Verständnisses Interesse.

Die Namen der Persönlichkeiten, die der Arbeitsgruppe "Groupe de travail sur la téléphonie mobile" angehörten, sind in einer Anlage gleichfalls aufgeführt.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass OPECST am 4.12.2009 einen 243 Seiten umfassenden Bericht "Die eventuellen Auswirkungen der Mobiltelefone" (Band I) veröffentlichte; ein Band II enthält die zusammenfassende Wiedergabe der vom OPECST-Berichterstatter angehörten Sachverständigen (3 "Runde Tische"). Der OPECST-Bericht wird Gegenstand einer gesonderten "Nachricht" sein.

Quelle: www.ecologie.gouv.fr Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Lebenswissenschaften Information u. Kommunikation Umwelt u. Nachhaltigkeit

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