Im Vorstadium der im Jahre 2010 anstehenden Revision der "Loi de bioéthique" vom 6.8.2004 hat die "Académie Nationale de Médecine" am 8.12.2009 einen Bericht über die Anerkennung genetischer Tests ("validation") durch regelmäßige Qualitätskontrollen und die Weitergabe ("diffusion") von Ergebnissen genetischer Tests vorgelegt. Mit dem Bericht verbindet sie die folgenden 8 Empfehlungen:
- Verstärkung der Information seitens der Ärzte gegenüber dem Patienten über die Befunde genetischer Tests, die zu medizinischen Zwecken durchgeführt worden sind, sowie Durchführung von Informationskampagnen mittels Medien für die Öffentlichkeit
- Betonung der Notwendigkeit spezialisierter genetischer Konsultationen durch multidisziplinäre Teams (Kliniker und Genetiker)für das erste Gespräch mit dem Kranken und dessen weitere Behandlung
- Warnung des Publikums gegenüber Tests aus rein persönlichen Gründen , wie sie z.Zt. von privaten Firmen angeboten werden
- Forderung nach einer europäischen Harmonisierung der Kontrollbedingungen aller Laboratorien (auf der Grundlage des Netzwerks EuroGentest in Zusammenarbeit mit Orphanet), damit alle Gentests gemeinsamenm technischen Qualitätsstandards entsprechen
- Ersuchen an die zuständigen staatlichen Stellen, eine einheitliche Haltung gegenüber Anträgen auf Anerkennung im Ausland durchgeführter Vaterschaftstests festzulegen
- Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung privater "Biobanken", die bei Kranken festgestellte Ergebnisse von Gentests sammeln (Verbot der Weitergabe und des Verkaufs persönlicher Daten)
- Regelmäßige Festlegung der Kriterien, nach welchen die Kosten von Tests von den Krankenversicherungen zu erstatten sind, und Gewährleistung gleichen Zugangs Aller zu Gentests
Angesichts der schnellen Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes müsse häufig eine Revision der Liste erstattungsfähiger Tests und der an die mit deren Durchführung betreuten Stellen zu stellenden Anforderungen erfolgen. - Beibehaltung der gegenwärtigen einschlägigen Bestimmungen betrefffend den Abschluss von Lebensversicherungen und das Arbeitsrecht
Versicherungsträger bzw. Arbeitgeber dürften nicht die Durchführung von Gentests verlangen.
Im Lichte des am 1.2.2010 in Kraft tretenden "Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen" vom 31.7.2009 könnte ein Vergleich der Empfehlungen der "Académie Nationale de Médecine" mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen von Interesse sein.